Guter Freund, teurer Freund

TRIER. Des Menschen liebster Freund wird immer mehr zum Luxus. Hundehalter müssen seit kurzem nicht nur eine höhere Hundesteuer zahlen, sondern auch ein Verwarnungsgeld von 35 Euro, wenn Bello im Stadtgebiet nicht an der Leine läuft.

Jochen Blum (Name von der Redaktion geändert) traut seinen Ohren nicht. "Was, 35 Euro soll ich bezahlen?" Der Mann vom kommunalen Vollzugsdienst nickt. "Sie haben ihren Hund nicht angeleint." Blum, Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, pfeift im Palastgarten seinen Neufundländer herbei, ärgert sich, flucht - doch ums Zahlen kommt er nicht herum. Seit der Einführung der "gelben Karte" vor wenigen Wochen bittet die Stadt verstärkt Hundehalter zur Kasse, wenn sie Bello nicht an der Leine halten. Pressesprecher Ralf Frühauf bestätigt das: "25 bis 35 Euro Verwarnungsgeld, wie es auf der gelben Karte steht, sind gängige Praxis." Polizeiverordnung von 1992

Die kommunalen Vollzugsbeamten seien angehalten, besonders auf Hunde zu achten. Dass überhaupt Verwarnungsgelder fällig werden, geht auf die so genannte "Polizeiverordnung" der Stadt Trier zurück, die 1992 erlassen wurde. Seinerzeit wurde eine ausdrückliche Anleinpflicht auf Gehwegen, Friedhöfen, Sportanlagen, in Grünanlagen und Parks sowie in der Nähe von Kinderspielplätzen festgelegt. 1998 wurde das Gebot im Rahmen der neuen "Gefahrenabwehrverordnung" auf Seen und Weiher ausgeweitet. "Es gibt ja dann kaum noch einen Ort, an dem man seinen Hund frei laufen lassen kann", ärgert sich Jochen Blum im Gespräch mit dem TV . In Ausnahmefällen müssen "Herrchen" oder "Frauchen" sogar erheblich mehr berappen als die üblichen 25 bis 35 Euro. "Wer mehrfach bewusst und provozierend gegen diese Regel verstößt, kann mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 5000 Euro bestraft werden", warnt Frühauf. Das sei zwar noch nie vorgekommen, doch habe ein Beamter schon einmal 500 Euro Strafe verhängt. Dies allerdings für ein als Kampfhund klassifiziertes Tier, das keinen Maulkorb trug. "Bei gefährlichen Hunden", sagt Frühauf, "sind schon häufig Verwarnungen bis 50 Euro geschrieben worden". Im Übrigen schlagen nicht nur Hundesteuer und Anleinpflicht zu Buche, sondern auch die "Geschäfte" der Vierbeiner: Wer beim Gassigehen den Hundekot zurücklässt und erwischt wird, muss 35 Euro zahlen. Pressesprecher Frühauf verteidigt die Vorgehensweise der Stadt, die er persönlich für sinnvoll hält. "Jeder Jogger hat wohl schon einmal unliebsame Erfahrungen mit Hunden gemacht, die ihm plötzlich entgegenkamen. Da hieß es dann ,der tut nichts‘. Außerdem haben viele Kinder panische Angst vor Hunden." Wirtschaftsdezernentin Christiane Horsch verweist ebenfalls auf "Beschwerden von älteren Menschen und Kindern, die sich in letzter Zeit gehäuft haben". Horsch beklagt, dass "viele Leute kein Unrechtsbewusstsein haben. Das Anleinen von Hunden ist schon lange Pflicht, aber offenbar hat es keiner gewusst oder sich nicht daran gehalten". Deshalb trete die Kommune nun energischer auf. "Wir setzen jedoch auf ein gedeihliches Miteinander zwischen Hundebesitzern und Menschen, die keinen Hund haben", sagt Horsch und appelliert, "gegenseitig Rücksicht zu nehmen". Ihre Meinung in Kürze? E-Mail an echo@volksfreund.deBitte Name und Adresse nicht vergessen.

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