Haftstrafen für zwei Männer nach Raubüberfall auf Trierer Bäckerei

Trier · Wegen schwerer räuberischer Erpressung hat das Landgericht Trier zwei Männer zu einmal fünf und einmal drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem wurden beide in eine Entziehungsanstalt eingewiesen. Die Angeklagten hatten in Trier eine Bäckerei überfallen, weil sie Geld für Drogen brauchten.

Mit dem Urteil der Dritten Großen Strafkammer endet für die beiden 32 und 23 Jahre alten Männer zunächst eine jahrelange Drogenkarriere mit Amphetamin, Marihuana und LSD. Dabei gerieten sie in den üblichen Teufelskreis: kein richtiger Job, der Gedanke an den nächsten Trip und die Frage "Woher kriege ich Geld für neuen Stoff?" Die Folge: Beschaffungskriminalität, die am frühen Morgen des 22. November 2015 in einen bewaffneten Raubüberfall mit Gaspistole auf eine Bäckerei in der Trierer Hornstraße gipfelte (der TV berichtete). Auch die Vorstrafenakte insbesondere des 32-Jährigen spricht für sich.

Die Beute aus dem Überfall wurde in der Anklageschrift auf 300 Euro beziffert. Tatsächlich will der 23-Jährige aber nur mit 70 Euro in Fünf-Euro-Scheinen aus der Bäckerei gekommen sein. Waffe und Beute: Noch in der Hauptverhandlung stritten sich die im Prinzip geständigen Männer, wer die Gaspistole ins Spiel gebracht haben soll. Außerdem unterstellte der 32-Jährige seinem Komplizen, ihn damals betrogen zu haben.

Wie auch immer - für die Kammer stand nach drei Verhandlungstagen fest, dass die Angeklagten am 22. November den Tatbestand des schweren Raubes (Regelstrafe nicht unter drei Jahren Haft) erfüllt hatten - der jüngere als Haupttäter, der andere als Gehilfe. Laut Vorsitzendem Richter Armin Hardt sei die Kammer aber in beiden Fällen von einem minderschweren Fall ausgegangen. Hardt verwies dazu auf das Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Dr. Sylvia Leuphold. Danach hätten die beiden Angeklagten vor der Tat im Zustand des Drogenentzugs gestanden und seien in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Von verminderter Schuldfähigkeit sei auszugehen. Anmerkung des Vorsitzenden: "Wie kann man auch bei normalem Verstand morgens um 4.30 Uhr eine Bäckerei überfallen? Jeder normale Mensch weiß, dass da nichts zu holen ist." Das Ergebnis: fünf Jahre Haft für den 32-Jährigen, wobei noch ein Überfall auf eine Dealerwohung eingerechnet wurde. Staatsanwalt Christian Schmidt hatte fünfeinhalb Jahre beantragt, Verteidiger Otmar Schaffarczyk vier Jahre.

Die drei Jahre und drei Monate Haft für den Jüngeren, bei dem ein Verstoß gegen das Waffengesetz hinzukam, entsprachen exakt dem Antrag des Staatsanwalts. Verteidigerin Karin Adrian hatte um ein "mildes Urteil" gebeten.
Die ersten zwei Jahre der Haft werden beide im geschlossenen Drogenentzug verbringen müssen. Vorsitzender Hardt: "Ihr Drogenkonsum ist Ursache allen Übels. Wenn sie den Entzug schaffen, können Sie mit dem Rest auf Bewährung rechnen." Erklärungen wurden noch keine abgegeben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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