Harte Vorwürfe gegen die Caritas: Student klagt vor Arbeitsgericht gegen "unmoralischen Mix aus Minijob und Ehrenamt"

Trier · Im Raphaelshaus in Trier werden psychisch kranke Menschen im Nachtdienst nicht von medizinischem Fachpersonal, sondern von ungelernten Minijobbern betreut. Einer von ihnen, ein Student, klagt gegen den Träger der Einrichtung - die Caritas. Der Vorwurf des Klägers: Der Wohlfahrtsverband umgeht jede soziale Absicherung.

Trier. "In der Psychiatrie ist nie etwas normal, die Situation kann sich ständig ändern und auch gefährlich werden." Siegfried S. (29) steht kurz vor dem Abschluss seines Studiums der Politikwissenschaften in Trier und hat außerdem bereits viele Jahre Erfahrung im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Er arbeitet seit 2008 im Raphaelshaus, einem Wohnverbund des Caritasverbands Trier (siehe Extra). In dem kleinen Wohnheim, dort arbeitet der Student, stehen 17 Plätze zur Verfügung - für Patienten, die rund um die Uhr betreut werden müssen.
"Dazu gehören auch richtig harte Fälle", schildert Siegfried S. und ergänzt: "Menschen, die an Schizophrenie leiden. Es gab im Lauf der Jahre viele Vorfälle und auch Angriffe." Dennoch setzte die Caritas zur Betreuung der Wohnheimpatienten im Nachtdienst kein medizinisch geschultes Fachpersonal ein, sondern studentische Hilfskräfte - ein offenbar legales, von keiner Behörde moniertes System. Siegfried S. ist einer dieser Kräfte, er arbeitet 65 Stunden im Monat im Raphaelshaus. "Ich finanziere dadurch mein Studium und meinen kompletten Lebensunterhalt."
Die Härten und Anforderungen des Nachtdienstes akzeptiert S. seit Jahren, auch wenn er keine Fachausbildung hat. Doch die Finanzen stimmen seiner Ansicht nach nicht. Der Student klagt vor dem Arbeitsgericht Trier gegen das Entlohnungssystem des Caritasverbands Trier.
Seine Anwältin Margit Bastgen erläutert den Hintergrund der Klage: S. werde von der Caritas nach zwei grundverschiedenen Systemen entlohnt. "Unser Mandant verdient 450 Euro pro Monat über den Minijob", erklärt Bastgen. "Sobald der Minijob ausgeschöpft ist, wechselt er in die ehrenamtliche Übungsleiterpauschale von 2400 Euro im Jahr."
Die Vorteile für die Caritas liegen auf der Hand, erklärt die Rechtsanwältin. "Damit umgeht der Wohlfahrtsverband bewusst jede soziale Absicherung seines Beschäftigten. Insbesondere zahlt die Caritas keinen Cent in die Rentenkasse ein." Siegfried S. sei kein Einzelfall. "Trotz öffentlicher Kritik findet dieser unmoralische Mix aus Minijob und Ehrenamt auf dem Arbeitsmarkt noch immer Anwendung."
"Eine seltsame Situation", sagt S. im Gespräch mit dem TV. "Ich weiß eigentlich nie, was ich gerade bin: Minijobber oder Ehrenamtler." Für einen ehrenamtlichen Übungsleiter greift das Arbeitsrecht nicht, er hat keinen Anspruch auf Kündigungsfristen oder Lohnfortzahlung bei Krankheit. Der Student klagt auf ein reguläres und sozialversichertes Arbeitsverhältnis.
Dieses Entlohnungssystem ist innerhalb der Caritas umstritten. Rechtsanwältin Bastgen legt ein Schreiben des Deutschen Caritasverbands vom Februar 2014 vor. In diesem heißt es wörtlich: "Aus Sicht des Deutschen Caritasverbands widerspricht die Kombination von Minijob mit Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale der Intention des Gesetzgebers, bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Sie ist auch mit den Positionen des Deutschen Caritasverbands nicht vereinbar. Aus diesen Gründen rät der Deutsche Caritasverband den Verbänden sowie den Rechtsträgern mit ihren Einrichtungen und Diensten davon ab, Geschäftsmodelle auf der Kombination von Minijob und Übungsleiterpauschale aufzubauen." Die Caritas Trier, so Bastgen, scheine diese Haltung des Bundesverbands nicht zu kümmern.
Der Prozess vor dem Arbeitsgericht ist noch nicht abgeschlossen. In einer mündlichen Verhandlung Ende September vertrat Detlef Böhm, stellvertretender Direktor und Abteilungsleiter Recht und Personal des Caritasverbands Trier, den Arbeitgeber. Seine Argumentation vor Gericht: "Diese Vorgehensweise ist steuerrechtlich korrekt und wird von den Sozialversicherungsträgern nicht beanstandet."
Ein Gesprächsangebot des TV lehnte Böhm ab: "Aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens geben wir derzeit keine Stellungnahme ab. Gerne stehen wir nach Vorliegen der gerichtlichen Entscheidung zu einer Stellungnahme zur Verfügung." Der nächste Prozesstermin vor dem Arbeitsgericht steht noch nicht fest.Meinung

Absolut inakzeptabel
Ein Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche nutzt einen Steuertrick, um Renten- und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Natürlich muss auch ein Riesenapparat wie die Caritas wirtschaftlich funktionieren können, aber diese Form der Trickserei in einem derart sensiblen Feld wie der Psychiatrie ist absolut inakzeptabel. Wer 60 Stunden im Monat kranke Menschen betreut, und das zuverlässig über Jahre hinweg, muss auch dieser Leistung entsprechend entlohnt werden. Der Caritasverband Trier steht hier nicht nur moralisch gesehen auf sehr wackeligen Füßen. Er geht auch ein hohes Risiko ein. Sollte ein Arbeitsgericht bei Fällen dieser Art entscheiden, dass der klagende Mitarbeiter immer Anspruch auf ein geregeltes Anstellungsverhältnis hatte, dann muss der Arbeitgeber die kompletten Sozialversicherungsbeiträge über die gesamte Zeit der Beschäftigung allein zahlen. Damit wandern alle Spareffekte in die Tonne. j.pistorius@volksfreund.deExtra

Der WohnverbundRaphaelshaus bietet in mehreren Außenwohngruppen 26 Plätze für psychisch Kranke, die dort selbstständig leben und ambulant betreut werden. Zusätzlich gibt es 17 Plätze im Wohnheim. Diese sind für Patienten bestimmt, die in allen Lebensbereichen rund um die Uhr betreut werden müssen. Der Caritasverband Trier wurde 1971 gegründet und hat seit 1986 die Rechtsform eines eingetragenen und gemeinnützigen Mitgliedervereins. Als Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche untersteht er der Aufsicht des Trierer Bischofs Stephan Ackermann. Der Verband beschäftigt 600 Mitarbeiter in 60 Diensten und Einrichtungen. Bundesweit beschäftigt der Deutsche Caritasverband nach eigenen Angaben 52 000 Mitarbeiter im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Die Kombination von Minijobs mit der Übungsleiterpauschale gebe es vor allem in ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen und Rettungsdiensten. jp

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