Hartnäckiger Hundefreund

Der Fall Wilhelm Jungen beweist, dass man einem Bußgeldbescheid nicht hilflos ausgeliefert ist. Die Hartnäckigkeit des Züchters aus Hetzerath hat bewirkt, dass es Hundebesitzern in Trier-Land, Trier, Ruwer, Schweich, Speicher, Stromberg, Neustadt/Weinstraße, Speyer und Worms in Zukunft leichter fallen wird, legale Auslaufzonen für ihre Vierbeiner zu finden.

Denn diese Kommunen haben solche Bereiche bisher entweder gar nicht oder nicht deutlich genug in ihren Gefahrenabwehrverordnungen gekennzeichnet. Das wird sich ändern. Diese Verordnungen werden - prägnant, verständlich und nicht hinter Juristendeutsch verborgen - erläutern, was Hundebesitzern erlaubt und was verboten ist. Das wird die zahllosen Konflikte zwischen Hundehaltern und -freunden ("Der will doch nur spielen") und dem Rest der Welt ("Hunde bellen, beißen und verschmutzen alle Gehwege") nicht sofort beenden, kann aber zu einer Entspannung beitragen. Hundehalter müssen die Freilauf-Flächen aufsuchen, bevor sie die Leine lösen. Hunde-Skeptiker haben es jetzt schriftlich, dass die Forderung, Hunde ständig, immer und überall anzuleinen, nicht rechtmäßig ist. Das müssen sie auch akzeptieren. j.pistorius@volksfreund.de

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