Hinterlistiger Trick

TRIER. (red) Mit einem einfachen, aber hinterlistigen Trick hat ein Dieb in der vergangenen Woche einen 78-Jährigen aus dem Kreis Trier-Saarburg um einen dreistelligen Geldbetrag gebracht.

Der Geschädigte war vormittags zu Fuß in der Trierer Innenstadt unterwegs, als er in der Straße "Sieh um dich" von einem Mann sehr höflich nach Wechselgeld für die Parkuhr angesprochen wurde. Nichts Böses ahnend zückte der hilfsbereite 78-jährige Mann seinen Geldbeutel und gab dem Unbekannte im Tausch für eine Zwei-Euro-Münze vier 50-Cent-Münzen. Bei der Suche nach dem Wechselgeld kam der Fremde dem älteren Herrn sehr nahe griff auch an dessen Portemonnaie. Erst später bemerkte das Opfer, dass ihm mehrere Geldscheine fehlten. Der etwa 25 bis 30 Jahre alte Tatverdächtige wird beschrieben als ein etwa 165 Zentimeter großer, kräftiger Mann mit kurzen dunklen Haaren, der aufgrund seines dunklen Teints südländisch wirkte. Er hatte ein volles Gesicht und sprach fließend Deutsch ohne Dialekt. Bekleidet war der Unbekannte mit einer dunklen Hose und einer dunklen Jacke. Hinweise zu diesem Trickdiebstahl nimmt die Kriminalinspektion Trier unter den Rufnummern 0651/2019-255 oder 9779-2290 entgegen. Das Polizeipräsidium Trier nimmt diesen aktuellen Fall erneut zum Anlass, insbesondere ältere Bürger vor Geldwechselgeschäften auf offener Straße zu warnen. Immer wieder tauchen Trickdiebe mit dieser Masche auf und immer wieder gehen die Täter mit demselben Trick vor: Sie suchen ihre Opfer - fast ausschließlich ältere Menschen - gezielt aus. Sie sprechen diese höflich an und bitten um Wechselgeld zum Telefonieren oder für die Parkuhr. Dabei wird in der Regel eine Münze gezeigt. Während die hilfsbereiten Opfer versuchen, das Geld zu wechseln, kommt irgendwie Hektik auf und anschließend fehlen dem Portmonee auch Geldscheine. Oftmals liegt die Schadenshöhe - wie im geschilderten Fall - im dreistelligen Bereich. Die Ermittler gehen davon aus, dass der oder die Täter noch immer in der Region unterwegs sind und bitten darum, sofort die zuständige Polizeidienststelle zu informieren.

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