Hitler-Zitate im Fadenkreuz des Staatsanwalts

TRIER. Als die rechtsextreme "Offensive Moselland" im Juli durch Trier marschierte, spielten sich obskure Szenen ab. Ein Redner bekannte sich per Mikrophon zum Nationalsozialismus und zitierte Adolf Hitler. Das könnte ihm eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren einbringen, denn die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet.

Es war schon im Vorfeld klar, dass am 9. Juli eine Art Ausnahmezustand in der Römerstadt gelten wird. Die "Offensive Moselland" wollte durch Trier marschieren. Die Nähe zur NPD war klar zu erkennen, reichte aber als Grundlage eines Verbotes nicht aus. Die Stadt genehmigte den Aufmarsch der Rechtsaußen und erteilte die üblichen Auflagen: keine verfassungsfeindlichen Embleme, Parolen, Uniformen oder andere Darstellungen.Die Polizei musste anrücken, um die Ausübung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zu schützen. 90 Mitglieder der "Offensive Moselland" zogen durch Trier, 1100 Polizisten schirmten den Trupp konsequent von 500 Gegendemonstranten ab.

Bekenntnis zum Nationalsozialismus

Die rechte Gruppe hatte ihr angemeldetes Demonstrations-Thema - "Imperialismus bekämpfen, US-Atomwaffen verschrotten" - schnell vergessen. Als ihre Kundgebung vor dem Trierer Hauptbahnhof begann, trauten die Gegendemonstranten, Journalisten und Polizisten ihren Ohren nicht. Da war plötzlich die Rede von "tausend fanatischen Kämpfern, die durch die Straßen ziehen". Mit sich überschlagender Stimme bekannte sich ein Redner zum Nationalsozialismus und glorifizierte Adolf Hitler als "größten Reichskanzler aller Zeiten". Und dann folgte ein Zitat, das zur Wiedergabe in einer Tageszeitung absolut ungeeignet ist und das man auch nicht öffentlich herausbrüllen sollte - denn es gibt im Strafgesetzbuch den Paragraphen 130 "Volksverhetzung". Dieser ahndet die öffentliche Billigung, Leugnung oder Verharmlosung einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Die Polizei unterband die rechten Tiraden am 9. Juli nicht, filmte sie jedoch und legte sie der Staatsanwaltschaft vor. "Wir haben ein Ermittlungsverfahren eingeleitet", bestätigte gestern Triers Chef-Staatsanwalt Horst Roos. "Es geht um eine antisemitische Äußerung, die rechtlich als Volksverhetzung bewertet wird."

"Reicht nicht für ein generelles Verbot"

Können derartige Auftritte in Zukunft verhindert werden? "Auch wenn einzelne Redner gegen unsere Auflagen verstoßen, reicht das nicht für ein generelles Verbot aller NPD-nahen Demonstrationen", sagt Ralf Frühauf vom Presseamt der Stadt Trier. "Es kommt darauf an, ob der Versammlungsleiter derartige Reden billigt und nicht abstellt. Aber das kann man im Vorfeld kaum feststellen oder nachweisen."

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