Hoffnung oder Hohn?

Vor allem im ländlichen Bereich ist der Weg zur Behindertenwerkstatt oft weit. Warum soll ein Behinderter nicht in einem nahe gelegenen Betrieb mitarbeiten? Seit Januar haben nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Behinderte einen Rechtsanspruch auf ein "persönliches Budget".

 Auf großes Interesse stieß der Vortrag von Joachim Speicher in der Trierer Lebenshilfe über das „persönliche Budget“ für Behinderte. TV-Foto: Dorothee Quaré-Odenthal

Auf großes Interesse stieß der Vortrag von Joachim Speicher in der Trierer Lebenshilfe über das „persönliche Budget“ für Behinderte. TV-Foto: Dorothee Quaré-Odenthal

Trier. (QO) Kann der schwerst mehrfachbehinderte Sohn aus Kostengründen dazu "verdonnert" werden, aus dem Heim auszuziehen und sich stattdessen auf Pflegedienste und Nachbarschaftshilfe zu verlassen? "Sicherlich nicht", beruhigte Joachim Speicher, Lebenshilfe-Geschäftsführer aus Worms, die Anwesenden. Auf Einladung der Lebenshilfe-Einrichtungen der Region Trier sprach er über das "persönliche Budget" und seine Chancen und Risiken.Für pflegebedürftige Menschen gilt es bereits seit Jahren: Sie beziehungsweise ihre Angehörigen können sich gegen das Heim, gegen die ambulante Pflege und für die Betreuung etwa durch polnische Pflegehelferinnen oder Familienangehörige entscheiden; je nach Pflegestufe gibt es dann ein monatliches "persönliches Budget". Seit zehn Jahren besteht in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der Geldleistung auch für Menschen mit Behinderung; seit dem ersten Januar haben sie einen Rechtsanspruch darauf. Ein Behinderter könne gegenüber dem Sozialhilfeträger, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, der Unfallkasse, der Jugendhilfe, der Krankenkasse, der Pflege oder dem Integrationsamt einen Anspruch haben - etwa auf Wohnung, Arbeit, Freizeit- und Tagesgestaltung, erläuterte Speicher. Auch seine Therapie könne ein Mensch mit Behinderung frei wählen. "Jedes Budget wird ausgehandelt", betonte Joachim Speicher. Die Beträge seien deutlich höher als bei der Pflegekasse; Zielvereinbarungen seien notwendig. Professionelle Begleitung sei daher wesentlich für die Interessenvertretung des Behinderten. Maximal könne er die Summe bekommen, die eine stationäre Betreuung kosten würde; das Budget könne jederzeit gekündigt werden. Zahlreiche Betroffene beziehungsweise Angehörige entschieden sich bereits jetzt für ein "persönliches Budget", berichtete Speicher. Informationen unter: www.budget.paritaet.org

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