"Ich bringe dich und mich um"

Weil er seiner ehemaligen Lebensgefährtin über Monate nachstellte, muss ein 60-jähriger Prümer 90 Tagessätze (3600 Euro) Geldstrafe zahlen. Nur denkbar knapp entging der Angeklagte einer Haftstrafe.

Prüm. (cus) Donnerstagmorgen, Amtsgericht Prüm. Aufgerufen ist der Fall eines Mannes, der sich mit der Trennung von seiner Freundin im März 2007 nicht abfinden wollte. Die Anklageschrift zitiert zahlreiche Sprüche, die der 60-Jährige seiner Ex-Freundin an den Kopf geworfen haben soll. In 18 Fällen soll er die 53-Jährige bei ihrer Wohnung oder auf der Straße angesprochen, sie zum Teil beleidigt und bedroht haben. Das Phänomen ist allgemein als "Stalking" (sinngemäß: Nachstellen) bekannt. Eine Auswahl: "Das wirst du mir büßen, du Hure. Hör auf mit dem Rumhuren. Wenn die Polizei bei mir auftaucht, bringe ich dich um. Ich gehe lieber ins Gefängnis, damit ich wieder schlafen kann." Die Verbal-Attacken gipfelten in der Drohung: "Ich bringe dich und auch mich selbst um, dann haben wir beide Ruhe." Vor Gericht gesteht der Angeklagte "die meisten Sachen", will seine Ex-Freundin jedoch nie bedroht und auch nicht so beleidigt haben. "Ich habe es aus Liebe getan. Siebeneinhalb Jahre habe ich nur für sie gelebt", behauptet der 60-Jährige. "Dass man von heute auf morgen weggeworfen wird wie ein alter Waschlappen, kann ich nicht begreifen." Er entschuldigt sich und verspricht, sich künftig von ihr fern zu halten. Für Richter Franz-Josef Triendl stellt sich die Lage nach dem Studium der Akten und "Liebesbriefe" anders dar: "Sie sind spielsüchtig, haben alles durchgebracht. Sie triefen vor Selbstmitleid", hält Triendl dem Angeklagten vor. Eindringliche Gespräche mit der Polizei, bei denen der 60-Jährige Besserung gelobt hatte, änderten letztlich nichts an seinem Verhalten. Auch gegen eine richterliche Verfügung, sich seiner Ex-Freundin nicht mehr zu nähern, verstieß der Mann mehrfach.Die Ex-Freundin und Nebenklägerin sagt als Zeugin aus, sie habe sich aus Angst vor weiteren Vorfällen zeitweise von anderen zur Arbeit und nach Hause bringen lassen: "Das war mir sehr peinlich. Ich wollte einfach nur meine Ruhe haben."Die Forderung der Staatsanwältin: drei Monate Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße. Der Verteidiger hält eine Geldstrafe für ausreichend, da sein geständiger Mandant schon seit fast drei Monaten die Frau nicht mehr belästigt habe.Richter Triendl belässt es bei einer (hohen) Geldstrafe von 90 Tagessätzen: "Ich glaube Ihnen, dass sie ohne Freiheitsstrafe verstanden haben, um was es geht." Mache er jedoch weiter wie zuvor, drohe ihm sogar eine einjährige Haftstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.

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