Ignorante Zerstörung oder nötige Sanierung?

TRIER. KD Kallenbach ist entsetzt: Die vor 32 Jahren von dem Trierer Künstler entworfene Wandgestaltung im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Trier (SWT) wurde komplett entfernt. Ein wegen Sanierungsarbeiten unumgänglicher Schritt, sagen die Stadtwerke.

"Diese Zerstörung ist eine Scheußlichkeit und zeigt, dass es bei den heutigen Verantwortlichen keinen Respekt vor künstlerischer Arbeit gibt", schimpft der Trierer Künstler KD Kallenbach. Seine Entrüstung gilt einer bei Sanierungsarbeiten vorgenommenen Beseitigung der von ihm entworfenen farbigen Wandgestaltung der Korridore des Verwaltungsbaus der Trierer Stadtwerke. Weiße Wände statt bunter Kunst

Die symbolische Umsetzung der Versorgungsfunktion und der damit verbundenen Produkte der SWT hätten dem Gebäude eine individuelle Aussage verliehen, sagt Kallenbach. "32 Jahre lang waren sie unverwechselbarer Bestandteil dieses Hauses. Jetzt ist alles weiß gestrichen, dann steht da noch eine Palme - das ist doch Menschen verachtend!" Er habe sich seinerzeit viele Gedanken gemacht, um mit Mitteln der Kunst sowohl für Mitarbeiter als auch für Kunden der SWT einen optimalen Raum mit positivem Erscheinungsbild zu schaffen. Kallenbach erinnert an die eingesetzten öffentlichen Mittel, aber auch die Unterstützung des damaligen "kunstsinnigen" SWT-Direktors und späteren Oberbürgermeisters Felix Zimmermann. So manche Frage beschäftigt den Künstler in seiner Erschütterung über den unwiederbringlichen Verlust: Warum ihn niemand kontaktiert habe ("Dann hätte ich gekämpft!"), ob die Sanierung nicht anders zu lösen gewesen wäre, und ob die Menschen im Haus nach ihrem Einverständnis gefragt worden seien. Die brennendsten aber lauten: "Was ist mit dem Urheberrecht?" und: "Wer ist verantwortlich?". Letztere steht auch in einem Brief an fast 60 Adressaten in Trier - Politiker, Kulturschaffende, Medien sowie die SWT und deren Aufsichtsratschef, Oberbürgermeister Helmut Schröer. Dieser hat die Aufgabe der Stellungnahme an den Vorstandsvorsitzenden der SWT, Olaf Hornfeck, weitergegeben. Dieser erklärt, eine Zustimmung des Aufsichtsrates in Sachen Kunstwerke sei nicht nötig. Deren Entfernung sei eine Folge der Umstrukturierung der SWT und des durch mehr als 30-jährigen Verschleiß bedingten Sanierungsbedarfs. Die 1974 in Auftrag gegebene Wandgestaltung der Treppenhallen sei mit ihren Motiven (Wasserwerk auf der ersten, Elektrizität auf der zweiten Etage) auf die damalige Unternehmensstruktur abgestimmt gewesen. Abgesehen davon seien die Wandanstriche vergilbt gewesen und bei der Erneuerung der Aufzüge beschädigt worden. Mitarbeitern und Besuchern habe sich ein schäbiger Anblick von Stückwerk geboten. Ziel der Sanierung sei gewesen, das neue Gepräge des Dienstleisters auch nach außen hin durch zeitgemäße Präsentation auszudrücken, zum Beispiel durch moderne Werbetafeln. Auch der Kunst werde Genüge getan, denn die neu gestalteten Wandflächen dienten künftig insbesondere jungen Künstlern als Plattform für Ausstellungen. Stadtwerke erklären Thema für erledigt

Mit KD Kallenbach ist Hornfeck zufolge seinerzeit keine Vereinbarung über das Urheberrecht getroffen worden. Zwar habe er das Recht, eine Entstellung seines Werkes zu verbieten, eine komplette Beseitigung aber sei keine Entstellung. Im Übrigen handele es sich um Kunst am Bau, die dem Urheber nicht zurückgegeben werden könne. Folglich müsse es dem Eigentümer vorbehalten bleiben, mit seinem Besitz nach Belieben zu verfahren. Andernfalls sei er nicht in der Lage, sein Eigentum zu sanieren, was zum Verfall führen würde. Damit sei die Angelegenheit für die SWT beendet. Ob das auch für KD Kallenbach gilt, ist fraglich. Er ist überzeugt: "Das positive Erscheinungsbild der SWT ist mit Ignoranz ruiniert worden."

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