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aus unserem Archiv vom 03. September 2010
Autor: Von unserem Redakteur Michael SchmitzOrt: TrierKommentare: Kommentare zeigenDrucken  E-Mail

In Mariahof müssen alle zahlen

Die Sanierung der Straßen im Stadtteil Mariahof kann weitergehen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat bestätigt, dass die Baukosten, wie von der Stadt Trier geplant, auf alle Mariahofer umgelegt werden dürfen.

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Alle Straßen im Stadtteil Mariahof sollen in den nächsten Jahren saniert werden. Und bezahlen sollen dafür alle Einwohner des Stadtteils. Das ist normalerweise nicht üblich in der Stadt, aber erlaubt, wie nun Richter in Koblenz entschieden haben.
 
Die Vorgeschichte: Üblicherweise werden in Trier beim Ausbau von Straßen und Gehwegen an der Finanzierung nur die Anlieger der betroffenen Straßen beteiligt. Solche Einmalbeiträge fallen nur alle 20 bis 30 Jahre an. Im Falle Mariahof hat die Stadtverwaltung dieses Prinzip umgestellt. Der in den 60er Jahren entstandene "Gartenstadtteil" sollte als eine Einheit betrachtet werden, als Solidargemeinschaft. Die bereits laufende und noch anstehende Sanierung aller Straßen sollen nicht die jeweiligen Anlieger, sondern alle Mariahofer mit so genannten wiederkehrenden Beiträgen bezahlen. Immer dann, wenn Straßen im Stadtteil saniert werden, werden diese also auf den gesamten Stadtteil umgelegt. Im Vergleich zu Einmalbeiträgen sind die Summen deutlich geringer, meist geht es um 200 bis 400 Euro pro Jahr.
 
Die Klage: Gegen dieses Solidar-Prinzip klagten zwei Anlieger vor dem Verwaltungsgericht Trier. Sie waren für 2007 zu einem wiederkehrenden Ausbaubeitrag von 293,41 Euro herangezogen worden. Das Verwaltungsgericht Trier gab ihnen im Februar Recht. Begründung: Das Nebeneinander von wiederkehrenden und einmaligen Beiträgen innerhalb einer Gemeinde - also der Stadt Trier - sei nicht zulässig. Die Stadt stoppte das Verschicken von Beitragsbescheiden und legte die weiteren Bauarbeiten auf Eis, ging aber in Berufung.
 
Die Berufung: Mit Urteil vom 25. August hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Klage der beiden Anlieger nun zurückgewiesen, wie das Gericht gestern mitteilte. Begründung: Das Kommunalabgabengesetz sehe die vom Verwaltungsgericht ins Feld geführte Begründung nicht vor. Bei der Wahl des Abrechungssystems könnten Gemeinden örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. In Mariahof sei die Erhebung der einmaligen Beiträge wegen der "Insellage" des Stadtteils nicht zu beanstanden.
 
Wie geht es weiter? Die Bauarbeiten im Stadtteil können nun nach und nach weitergehen. Das Bauverwaltungsamt werde in den nächsten Tagen die Beitragsbescheide für 2009 anfertigen und zustellen, teilt das Presseamt auf TV-Anfrage mit. Einen Monat haben die Anlieger dann Zeit zu zahlen. Mit diesem Urteil, so die Stadt, sei die finanzielle Sicherheit gegeben, dass die Beauftragung der Bauarbeiten erfolgen kann.


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