Je höher, desto besser

TRIER. Das Überschreiten der 100 000-Einwohner-Grenze würde nicht nur Triers Stadtkämmerer freuen, sondern auch die Bürger. Der Grund: Es würde leiser werden. Schafft die Stadt den Sprung über die magische Grenze, müssen Militärjets das Stadtgebiet in größerer Höhe überfliegen.

Sollte die Stadt Trier noch nach einem Werbeslogan für die Zweitwohnsitzsteuer und ihr Bestreben nach mehr Menschen mit Erstwohnsitz suchen, so kann ihr geholfen werden: "Erstwohnsitz ist aktiver Lärmschutz" oder "Mehr Ruhe dank mehr Einwohnern" könnte die Verwaltung auf Plakaten in der Universität aushängen lassen. Was hat aber der Hauptwohnsitz mit Militär zu tun? Eine Befreiung vom Wehrdienst, wie ehedem in vor der Wiedervereinigung in Berlin geltend, ist nicht geplant. Vielmehr ist es eine Vorschrift über den militärischen Flugverkehr, der für weniger Lärm durch überfliegende Kampfjets sorgen würde. Denn ab 100 000 Einwohnern müssen diese Militärflieger größere Höhen einhalten. Normalerweise müssen Strahl- und Propellerflugzeuge mindestens rund 300 Meter über Grund fliegen. Mit Erlaubnis dürfen die Maschinen sogar auf eine Höhe von rund 170 Metern runtergehen. Flüge unter rund 450 Metern sind an Werktagen frühestens um 7 und spätestens bis 17 Uhr erlaubt. Diese Regelungen gelten aber nur, solange Trier weniger als 100 000 Einwohner hat. Ist die Grenze überschritten, müssen laut Luftwaffenamt der Bundeswehr "die Luftfahrzeuge in einem Radius von 600 Metern vom höchsten Hindernis der Stadt eine Mindestflughöhe von 2000 Fuß (rund 670 Meter) einhalten." Ausgehend von der erlaubten Untergrenze von 300 Metern ist dies mehr als eine Verdoppelung der Höhe, die Jets über Trier einzuhalten haben. In der Praxis bedeutet dies, dass ein von Tarforst her anfliegender Jet über dem gut 300 Meter hoch gelegenen ehemaligen Landesgartenschau-Gelände eine Höhe von mehr als 1000 Metern haben müsste. Schließlich stehen da auch noch Wasserturm und Telekom-Turm "im Weg". Auch ein aus Richtung Markusberg anfliegender Pilot müsste eine Höhe von rund einem Kilometer einhalten. Nach Auskunft von Leutnant Thomas Schönfeld vom Kölner Luftwaffenamt werden die Piloten nicht eigens darüber informiert, dass für eine Stadt größere Mindestflughöhen gelten. "Darauf achten die Piloten schon von alleine", sagt der Offizier auf TV-Anfrage. Schon allein deshalb, weil sie bei Nichtbeachtung unter Umständen zukünftig am Boden bleiben müssten. Sollte sich nach Meinung eines Bürgers ein Jet dennoch nicht an die Vorschriften halten, kann er sich beim kostenfreien Bürgertelefon der Bundeswehr von 8 bis 17 Uhr unter 0800/8620730 melden. Dort werde jeder Beschwerde nachgegangen, verspricht der Luftwaffen-Offizier. Nicht zuständig ist die Bundeswehr für zivile Maschinen. Nach Auskunft von Anja Tomic, Pressesprecherin der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS), dürfen Privatmaschinen über Städten rund 300 Meter über dem höchsten Punkt der Stadt fliegen. "Instrumentenflieger, also Passagiermaschinen und Frachtflieger, sind deutlich höher unterwegs", sagt Tomic. Sie sind meist in Höhen von etwas mehr als zwei Kilometern über dem Meeresspiegel unterwegs. Anders sieht es aus, wenn sie landen oder starten. Die meisten Überflüge mit Maschinen vom und zum luxemburgischen Flugplatz Findel über dem Trierer Stadtgebiet folgen einer Linie, die nördlich von Langsur über Trier-Nord und weiter über Ruwer und Ehrang verläuft. "Die den Luxemburger Flughafen anfliegenden Maschinen sind über Trier etwa in 6000 bis 7000 Fuß über dem Meeresspiegel hoch, dass heißt etwa 1,5 Kilometer über Grund", sagt Tomic.

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