Jugendstrafe wegen sexuellen Missbrauchs

Trier · Die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat einen 20-Jährigen, aus Afphanistan stammenden Mann, zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Er soll im Juni 2016 einen sechsjährigen Jungen missbraucht haben.

 TV-Foto: Friedemann Vetter

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Der Angeklagte befindet sich seit dem 4. Juni 2016 in Untersuchungshaft.

Er soll am 3. Juni 2016 einen sechsjährigen Jungen auf seinem Fahrrad mitgenommen haben. Beide seien zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber untergebracht, so das Gericht.

Am Ufer der Mosel soll sich der Mann mit dem Jungen an eine sichtgeschützte Stelle zurückgezogen haben, um sich ihm "sexuell motiviert" zu nähern. Bei der Tat soll er das Kind festgehalten, geschlagen, ausgezogen und eine beischlafähnliche Handlung vollzogen haben.

Nach der Tat soll der Angeklagte dem Kind angedroht haben, es zu töten, falls es ihn verrate.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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