Kampfsportler angeklagt: War es Körperverletzung?

Trier · Ein erfahrener Kampfsportler muss sich vor Gericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten - ein sehr sensibles Szenario. Vor allem dann, wenn - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - ein Mensch dabei verletzt wurde, der keine Bedrohung darstellte und nicht aggressiv war.

Trier. Harald F. (Name geändert), ein 59-jähriger Judo-Lehrer, sitzt auf der Anklagebank. Er soll den Hausmeister Frank S. angegriffen und derart hart geschlagen haben, dass dieser gegen eine Betonwand prallte. So sehen es der Staatsanwalt und der Angegriffene. Harald F. sieht und schildert es völlig anders.

Ort des Geschehens war die alte Sporthalle des Max-Planck-Gymnasiums am Abend vor dem Unesco-Projekt "Nacht des Sports" Ende April. Die Halle war wegen dieses Sonderprojekts für den normalen Trainingsbetrieb gesperrt, aber diese Kunde hatte den Übungsleiter des MJC Trier, eben Harald F., nicht erreicht. Er arrangierte sich laut eigener Aussage mit einer ebenfalls in der Halle aktiven Tischtennisgruppe und führte sein Training mit Kindern und Jugendlichen durch. Bis Frank S., Hausmeister im Dienst der Stadtverwaltung Trier, auf der Bildfläche erschien.

Ab hier gehen die Schilderungen weit auseinander. Nur in wenigen Punkten herrscht Übereinstimmung. Frank S. stellte sich nicht mit Namen vor, stand mit Straßenschuhen auf den Judo-Matten und scheiterte darin, Harald F. davon zu überzeugen, mit seinen Schülern die Halle für das Unesco-Projekt zu räumen. Der Judo-Lehrer, das räumt er ein, wollte den Hausmeister von den Matten weghaben. Harald F. spricht vor Gericht von einem "Schubsen" oder "Schieben" ohne jede Absicht, Frank S. zu verletzen. Der Hausmeister dagegen schildert einen harten Schlag mit beiden Händen vor die Brust, der ihn gegen eine Betonwand schleuderte. Im Krankenhaus wurden eine Beule am Hinterkopf und Prellungen des Steißbeins und der Lendenwirbelsäule attestiert.

So unterschiedlich wie die beiden Hauptbeteiligten schilderten auch die beiden ersten Zeugen den Vorfall. Zeugin Nummer eins warf dem Hausmeister konkret vor, er habe eine "Schwalbe" gezeigt und demnach Sturz und Schlagwirkung nur simuliert. Zeuge Nummer zwei spricht von einem massiven und gefährlichen Angriff ohne Not oder Provokation. Der Prozess geht am 11. Dezember weiter. Die Folgen für den angeklagten Judo-Lehrer sind bereits jetzt sehr schmerzhaft: Die Stadtverwaltung hat ihm für die Halle Hausverbot erteilt, der Verein hat den Vertrag zum Jahresende gekündigt.

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