Kein Faustrecht an Fastnacht

TRIER. Mit 30 Prozent mehr Einsatzkräften als 2006 will die Polizei darauf achten, dass aus dem fröhlichen Narrentreiben an Weiberfastnacht kein Ausnahmezustand wird. Die Ausschreitungen des Jahres 2005 sollen sich nicht wiederholen.

Schlägereien, ein zertrümmertes Schaufenster, Überfälle und sogar Angriffe auf Polizisten auf dem Hauptmarkt - Momentaufnahmen der Weiberfastnacht vor zwei Jahren. "Viele Jugendliche waren offenbar nicht am Karneval, sondern am Alkohol interessiert", erklärte ein Polizei-Sprecher hinterher die geballte Gewaltbereitschaft. Solche Szenen sollen sich am Donnerstag nicht wiederholen. Markus Kohl, Leiter des Einsatzes an Weiberfastnacht, stellte sich den Fragen des TV.Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Alkohol weder kaufen noch konsumieren. Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist die Basis des größten Polizei-Einsatzes der letzten fünf Jahre an Weiberfastnacht. "Unser Einsatz beginnt bereits morgens um sieben Uhr", erklärt Kohl. "Wir werden mehrere Schulen besuchen und die Jugendlichen dort gezielt ansprechen." Neben der Botschaft, dass man keine hohen Promille-Werte braucht, um Karneval feiern zu können, werden die Schüler daran erinnert, dass sie sich von Getränken, für deren Genuss sie noch nicht alt genug sind, sofort verabschieden dürfen. Der Hintergrund "Jugendschutz" erläutert, wer was ab welchem Alter trinken darf. Die Polizei hat besonders die so genannten Alcopops im Visier, die zwar nicht nach Alkohol schmecken, aber dennoch entsprechend wirken. "Gerade die Alcopops sind bei Jugendlichen sehr beliebt, dürfen aber erst ab 18 genossen werden," erklärt Markus Kohl.

Bußgeld bis zu 50 000 Euro

Die Polizei wird vom kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Trier unterstützt, und dieser will der Spur der verbotenen Alkoholika bis zu ihrer Quelle folgen. "Die Jugendlichen werden befragt, woher sie denn den Alkohol haben", sagt der Einsatzleiter.

Dabei geht es keinesfalls um Bagatellen. Verkauft ein Händler - vom Kaufhaus bis zur Tankstelle - Jugendlichen verbotene Alkoholika, muss er mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro rechnen.

Wenn die Prinzen-Proklamation um 11.11 Uhr beginnt, wird die Polizei auf dem Hauptmarkt präsent sein. "Wir werden Sichtkontrollen an allen Zugangsstraßen zum Hauptmarkt durchführen", kündigt Kohl an. Betrunkenen Jugendlichen "werden wir gut zureden, doch einfach nach Hause zu gehen". Wenn Passanten angepöbelt werden, wenn es zu Schlägereien oder Sachbeschädigungen kommt, "werden wir sofort eingreifen".

Vor allem Frauen müssen sich vor so genannten K.o.-Tropfen in Acht nehmen. Im Karnevalstrubel können Unbekannte ihnen unbemerkt flüssige Drogen, meist Liquid Extasy, in den Drink schmuggeln, um die im Drogenrausch wehr- und orientierungslosen Opfer später zu überfallen und zu missbrauchen. Die Polizei rät, das eigene Glas direkt an der Theke in Empfang zu nehmen und nicht aus den Augen zu lassen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort