Kein Jagdverbot im Wohngebiet

OLEWIG. Ein Maisfeld sorgt für Zwist zwischen Landwirt, Jagdpächter und Anwohnern in Olewig. Während der Jäger das Feld für nicht bejagbar hält, fordert der Landwirt Schadensersatz für die Schäden, die Wildschweine in dem Feld verursacht haben. Die Anwohner ärgern sich über lärmende Schreckschusspatronen und haben Angst vor scharfen Schüssen.

Das ein Hektar große Maisfeld liegt schräg gegenüber des letzten Hochhauses in der Olewiger Caspar-Olevian-Straße. An zwei Seiten ist das Feld von Hecken begrenzt, an der Längsseite verläuft die Asphaltstraße nach Kernscheid. Entlang der vierten Seite ist deutlich der Trampelpfad zu sehen, den Fußgänger als Abkürzung zum Olewiger Sportplatz benützen. Das ganze Gebiet ist von Spazierwegen durchzogen.Schaut man vom Olewiger Höhenweg in das Feld, ist das Malheur zu sehen: Großflächig liegen die Maispflanzen am Boden. Hungrige Wildschweine haben auf knapp 40 000 Quadratmetern gewütet, der finanzielle Schaden des Kernscheider Landwirts Alois Jodes beläuft sich auf rund 1000 Euro. Laut Pachtvertrag mit der Jagdgenossenschaft ist Jagdpächter Albert Schmitt zu Schadensersatz für die Wildschäden an den Feldfrüchten verpflichtet.

"Ich habe versucht, mit einem Elektrozaun die Schweine fern zu halten", sagt Schmitt, "aber wegen der Trockenheit finden die Schweine kein Futter im Wald und sind nicht aufzuhalten."

Das Gelände zu bejagen ist trotz Nähe zum Wohngebiet nicht verboten. Aber: "Hier sind viel zu viele Fußgänger unterwegs, und im Feld habe ich schon Cola-Dosen gefunden - offenbar spielen darin also manchmal Kinder. Schießen ist mir da viel zu gefährlich", sagt Schmitt, dessen Versuche, die Schweine mit laut knallenden Platzpatronen zu verschrecken, ebenfalls wirkungslos geblieben sind.

Jetzt hat Landwirt Jodes seine Schadensersatzforderungen geltend gemacht. "Uns fehlt das Futter aus dem Schaden, das müssen wir nachkaufen", sagt Ehefrau Sonja Jodes.

Stadt weist Zuständigkeit von sich

Auf den Anbau auf dem wohngebietsnahen Feld verzichten will Jodes nicht. "Wir sind auf die für Maisanbau äußerst günstige Fläche angewiesen." Auch in den vergangenen Jahren hat es Schadensersatzzahlungen gegeben. "Wenn ich nicht schießen will, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als zu zahlen", meint Jäger Schmitt. Unter den Anwohnern der Caspar-Olevian-Straße, die Schmitts Platzpatronen für scharfe Schüsse hielten, herrscht Aufregung. Sie können nicht glauben, dass es für das Feld gegenüber ihrer Häuser kein offizielles Jagdverbot gibt. Würde ein anderer Jagdpächter die Gefährdung für Fußgänger und Kinder anders einschätzen, dürfte er prinzipiell schießen, um sich vor Schadensersatzforderungen zu schützen.

Die Olewiger CDU-Stadträtin Roswitha Winter hat daher das Ordnungsamt und die Untere Jagdbehörde eingeschaltet: "Ich möchte, dass das Feld offiziell nicht bejagt werden darf." Früher hat Winter ihren Schwiegervater zu Treibjagden begleitet. "Ein Querschläger kann nie ausgeschlossen werden", sagt sie.

Vertreter der Stadt haben die Situation begutachtet. "Es handelt sich nicht um ein befriedetes Gebiet, daher ist das Jagen dort laut Bundesjagdgesetz nicht verboten", erklärt Pressesprecher Ralf Frühauf. Laut Gesetz liege die Entscheidung, ob solche nicht befriedeten Gebiete bejagt werden oder nicht, beim Jäger selbst. "Da hat die Stadt keinen Einfluss."

"Die Stadt als Untere Jagdbehörde könnte das Gelände zum befriedeten Gebiet erklären", meint dagegen der Trierer Rechtsanwalt Winfried Rohmann, "das ist eine reine Abwägungssache."

Bei befriedeten Gebieten könnten Landwirte laut Landesjagdgesetz allerdings keine Schadensansprüche geltend machen, erklärt der Jurist, der seit 30 Jahren selbst Jäger ist. Wildschweinsichere Zäune kosten ein Vermögen. So bleibt die Entscheidung schießen oder zahlen - wie bei hunderten anderen Feldern rund um Trier - den Jägern überlassen. "Jagen ist eben ein teures Hobby", sagt Rohmann.

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