Kein Stahlbalkon in der Altstadt

SAARBURG. (mö) Der Anbau eines Stahlbalkons an ein denkmalgeschütztes Gebäude in der Saarburger Altstadt oberhalb der Leuk ist nicht zulässig. Das hat die Fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden.

Ein Hausbesitzer hatte sich gegen den ablehnenden Bescheid der Kommune gewehrt und an das Gericht gewandt. Das Verwaltungsgericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, das Vorhaben verstoße gegen den gültigen Bebauungsplan. Auch eine Befreiung von den Festsetzungen dieses Plans könne nicht zugelassen werden, weil damit Grundzüge der gemeindlichen Planung berührt würden. Der Bebauungsplan sichere den Erhalt des Erscheinungsbildes in der Saarburger Altstadt. Mit diesem sei, so die Trierer Richter, ein auf Stützen angebrachter Stahlbalkon nicht in Einklang zu bringen. Gegen die Entscheidung kann der Hausbesitzer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz einlegen.

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