Keine Leichtsinns-Tat

Zum Bericht "15-Jähriger auf Schumis Spuren" (TV vom 2. März):

Ich kann nicht verstehen, wie Sie sich trauen, die Titelzeile "…auf Schumis Spuren" zu verwenden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ordnungswidrigkeit oder eine zu belächelnde jugendliche Leichtsinns-Tat. Stellen Sie sich einmal vor, dieser Kriminelle hätte jemanden überfahren, da er keinerlei Ausbildung zum Fahren eines Kfz hat. Wäre das immer noch so komisch? Oder er wäre in einen Tanklastwagen gefahren, der dann vielleicht in ein Wohnhaus gedonnert wäre. Wer hätte das bezahlt? Ich fordere lebenslangen Führerschein-Entzug beziehungsweise in diesem Fall Führerschein-Vorenthaltung sowie viele, viele Stunden soziale Arbeit. Am Besten auf einer Station für Unfallchirurgie. Ulrich Ricke, Trier

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