Keine Raucherpolizei, keine Sondergenehmigungen

Seit zehn Tagen sind zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes ausschließlich damit beschäftigt, Anfragen von Trierer Gastronomen zum Nichtraucherschutz-Gesetz zu bearbeiten. "Sonderregelungen gibt es nicht", betont Amtsleiter Jörg Elsen.

Trier. "Wir starten am Wochenende definitiv keine Hatz auf Raucher", sagt Triers Pressesprecher Ralf Frühauf. Konsequent umgesetzt werde das Nichtraucherschutz-Gesetz natürlich trotzdem. "Dazu richten wir aber keine ,Raucherpolizei' ein, vielmehr wird der kommunale Vollzugsdienst bei seinen normalen Kontrollbesuchen darauf achten, dass das Verbot eingehalten wird."Ob Verstöße bereits beim ersten Mal mit Bußgeldern geahndet werden oder man es anfangs bei Ermahnungen belasse, liege im Ermessen des Ordnungsamts. "Bei der Einhaltung des Gesetzes an sich gibt es allerdings keinen Spielraum", betont Frühauf. Bei wiederholten Vergehen seien zunächst 500 Euro, dann 1000 Euro fällig, nach mehrfachen Strafen drohe der Konzessions-Entzug. Am Dienstag hatte der Koblenzer Gerichtshof das Rauchverbot für kleine, inhabergeführte Kneipen außer Kraft gesetzt. "Weiterhin geraucht werden darf ausschließlich in Ein-Raum-Kneipen, in denen keine Mitarbeiter außer dem Inhaber und dessen Familienangehörige beschäftigt sind", erklärt der Leiter des Ordnungsamts, Jörg Elsen. Wie weit "Familienzugehörigkeit" ausgelegt werden darf, müsse dabei noch festgelegt werden. Wie viele Kneipen es in Trier gibt, auf die diese Regel zutrifft, weiß Elsen nicht. "Aber es sind Tenzdenzen da, dass Kneipen, die zwei Räume haben, einen davon schließen, um unter die Sonderregelung zu fallen." Auch dass Mitarbeiter entlassen werden, um Stammgästen weiterhin das Qualmen zu ermöglichen, sei nicht ausgeschlossen. Erst in drei Monaten entscheidet der Koblenzer Gerichtshof endgültig, ob in inhabergeführten Klein-Kneipen weiter geraucht werden darf. "Ich denke, dass die Ausnahmeregelung Bestand haben könnte", schätzt Elsen. "Aber weitere Sondergenehmigungen sind ausgeschlossen", widerspricht er den Anfragen mehrerer Trierer Gastronomen nach individuellen Lösungen. Dass etwa in einer Diskothek, in der eine offene Treppe von der unteren zur oberen Etage führt, auf der oberen Galerie das Rauchen erlaubt wird, lasse das Gesetz nicht zu. "Fest gebaute Wände und fest schließende Türen müssen den Raucherraum abtrennen", erklärt Elsen. Lediglich bei "Großgastronomien" oder Festhallen sei es möglich, dass der Raucherbereich bei Veranstaltungen durch auf- und abbaubare Wände abgeteilt werde. Weil Vereinsheime "private Räumlichkeiten" sind, greift das Rauchverbot dort nicht. Sobald allerdings etwa bei einer Veranstaltung im Vereinsheim Speisen oder Getränke verkauft werden, um Gewinne zu erzielen, gilt das neue Gesetz auch dort. Zugemutet werden dürfen Nichtrauchern laut Gesetz kurze Wege durch Raucherräume, um Nichtraucherzonen oder Toiletten zu erreichen. Vollkommen vor Qualm geschützt sind auch Bedienungen nicht, schließlich werden auch in Raucherräumen Speisen und Getränke serviert. Dass die Trierer Gaststätten, Bars und Kneipen ab dem Wochenende tatsächlich rauchfrei sind, damit rechnet Pressesprecher Frühauf fest. "Ich denke, dass die Einsicht der rauchenden Bevölkerung so groß ist, dass es keine größeren Probleme bei der Umsetzung des Rauchverbots geben wird. Andere Länder haben vorgemacht, dass strikte Rauchverbote reibungslos eingehalten werden können."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort