Keine Strafe für Schüler

Die Schüler, die Ende August in Waldrach eine Prügelei anzettelten, bei der zwei Kinder verletzt wurden (der TV berichtete), müssen nicht mit einer gerichtlichen Strafe rechnen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aber gegen die Mutter einer Schülerin wegen Körperverletzung.

Waldrach. (wie) Die Schule war bereits aus, als es am 29. August kurz nach 13 Uhr zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Schülern der Regionalschule Waldrach kam. Eine Elfjährige erlitt eine Gehirnerschütterung und Prellungen, sie musste zwei Tage im Krankenhaus behandelt werden. Ein elfjähriger Schüler erlitt Prellungen im Gesicht.

Nun hat die Trierer Staatsanwaltschaft auf Anfrage unserer Zeitung weitere Einzelheiten zu der Auseinandersetzung bekannt gegeben. Danach war der Streit zwischen dem elfjährigen Mädchen und einem Mitschüler Auslöser für die Auseinandersetzung. Laut Leitendem Oberstaatsanwalt Horst Roos bildeten danach zehn Kinder einen Kreis, in dem sie das Mädchen hin- und herschubsten. Anschließend hätten mindestens zwei Schüler auf das Mädchen eingeschlagen und dieses verletzt, sagt Roos. Eine 30-jährige Mutter einer Schülerin schritt ein, als drei Schüler das Mädchen verfolgten. Dabei wurde sie von einem elfjährigen Schüler beleidigt. Dieser wirft der Frau vor, ihn daraufhin geschlagen und verletzt zu haben. Während die beteiligten Schüler zwischen zehn und 13 Jahren alt sind und wegen Strafunmündigkeit keine gerichtliche Strafe fürchten müssen, wird gegen die beschuldigte Mutter wegen Körperverletzung ermittelt. Die Prügelei hatte auch im Verbandsgemeinderat Ruwer für Diskussionen gesorgt. Nach Darstellung der Verwaltung hatte die Elfjährige die Auseinandersetzung ausgelöst, weil sie eine Schülerin beschimpft habe. Die Mutter der Elfjährigen wehrt sich gegen diese Darstellung. Ihre Tochter sei brutal zusammengeschlagen worden, sagt ihr Anwalt. Das Mädchen habe den Streit nicht angefangen, sie sei von einem Grundschüler "grundlos" an den Haaren gezogen worden, wogegen sie sich verbal gewehrt habe.

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