Kirchen gegen Lockerung des Tanzverbots an den Kartagen

Trier · Die Kirchen warnen davor, das ab heute bis Ostersonntag geltende Tanzverbot zu kippen. Die Gesellschaft brauche Tage der Ruhe und Besinnung, heißt es bei katholischer und evangelischer Kirche. Einige Gastronomen kritisieren das Verbot.

Tanzen verboten: Von heute an bis Ostersonntag, 16 Uhr, sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Das schreibt das Landesgesetz zur Feiertagsruhe vor. Auch wenn viele das Tanzverbot für nicht mehr zeitgemäß halten. Wie etwa der Chef der Großdisco A1 in Trier, Farhoud Farahani: "Die Leute haben am nächsten Tag frei und wollen Party machen." Er kündigt an, trotzdem die Tanzfläche zu sperren.

Mit dem Verbot gehen die Discos in der Region unterschiedlich um, einige haben selbst an Karfreitag geöffnet. Ein Mainzer Unternehmer hat beim rheinland-pfälzischen Landtag sogar eine Petition gegen das Tanzverbot eingereicht. Es geht um mehr als ein bloßes Tanzverbot, sagt der Sprecher des Bistums Trier, Stephan Kronenburg. "In einer Zeit der permanenten Betriebsamkeit geht es um einen Tag der Stille und der Besinnung für die ganze Gesellschaft." Es sei zwar nachvollziehbar, dass für Menschen, die mit dem Karfreitag inhaltlich nichts verbinden, das Tanzverbot und die sonstigen Verbote wenig verständlich sind. Aber: "Ein Tag, an dem wir des Leidens und Sterbens Jesu gedenken, ist kein jubelnder Feiertag, an dem Tanzen angemessen wäre", sagt Kronenburg.

Ähnlich argumentiert auch Jörg Weber, Sprecher des Evangelischen Kirchenkreises Trier. "Es tut uns allen gut, Auszeiten, Unterbrechungen des Alltags zu haben, Tage, an denen nicht groß gefeiert oder viel unternommen wird." Wer übrigens an Karfreitag feiern will, kann dies in Luxemburg tun. In dem überwiegend katholischen Nachbarland ist der höchste evangelische Feiertag ein ganz normaler Arbeitstag. Die Geschäfte, Kneipen und Discos haben geöffnet. Auch im Saarland nimmt man es mit der Feiertagsruhe nicht ganz so genau. Seit Jahren wird dort in Oberlimberg (Kreis Saarlouis) das Kässchmieressen veranstaltet, das sich zu einem Volksfest mit Tausenden von Besuchern entwickelt hat.

Hier geht es zum Feiertagsgesetz im Wortlaut.

Meinung


Feierabend an den Feiertagen

Pro Tanzverbot: von Damian Schwickerath
Ganz formal vorweg: Was jeder von uns an den Kar- und Ostertagen darf, steht im Gesetz. Es ist also derzeit auch nicht verhandelbar. Aber unabhängig davon: Ist es wirklich zu viel verlangt von all den Rast- und Ruhelosen, den ständig Aktiven, den Feierwütigen und Freizeitbesessenen, an wenigen Tagen im Jahr die persönliche Bremse reinzuhauen, Rücksicht zu nehmen auf jahrhundertealte Traditionen und die religiösen Gefühle anderer Menschen? Muss wirklich auch an Karfreitag oder Karsamstag noch die Disco offen sein? Wer will, kann in diesem Land an rund 360 Tagen im Jahr Rambazamba in fast jeder gewünschten Form veranstalten. Da sind zwei Tage Pause zum Luftholen durchaus für jeden zumutbar. Also: Feierabend an den Feiertagen!

d.schwickerath@volksfreund.de

Streift endlich die Fesseln ab

Kontra Tanzverbot: von Marcus Hormes
Das deutsche Recht ist immer noch durchdrungen von der geschichtlichen Verbindung von Kirche und Staat. Die Republik rühmt sich hehrer Freiheitsgrundsätze, knebelt sich aber immer noch unnötig selbst. Allen Bürgern fast vier Tage lang das Tanzen zu verbieten, ist bestenfalls lächerlich, aber vielmehr ein unverständlicher Eingriff in die persönliche Freiheit. Wem schaden Menschen, die zusammen friedlich feiern und sich zur Musik bewegen? Wer es lieber ruhiger angehen lassen und sich besinnen will, kann das jederzeit tun. Das Christentum ist mitnichten eine Staatsreligion, nach deren Regeln sich alle Bürger gleich welchen Glaubens zu richten haben. Um absurde Situationen wie gesperrte Tanzflächen und Bewegungskontrollen zu vermeiden, gehört das staatliche Verbot endlich abgeschafft.

m.hormes@volksfreund.de

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