Kostka-Prozess um Stiftungsbetrug in Trier: Ende in Sicht

Trier · In der Verhandlung um den möglichen Betrug an der Trierer Stiftungsgründerin Ingrid Kostka soll im September das Urteil fallen.

Hat ein Finanzberater eine der reichsten Bürgerinnen der Stadt Trier betrogen? Hat der Mann das familiäre Vertrauensverhältnis zu der 86 Jahre alten Frau ausgenutzt, die 2003 eine Stiftung für Kinder in Not gegründet hat und deren Privatvermögen er jahrelang verwaltet hat? Vor vier Wochen hat der Prozess vor dem Landgericht begonnen, der diese Fragen klären soll. Gestern lief der dritte Verhandlungstag.

Auf der Anklagebank sitzt ein 51-jähriger Finanzexperte aus Trier. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn, die Stiftungsgründerin Ingrid Kostka, die Witwe des Millionärs Ernst Kostka, um insgesamt 360 000 Euro betrogen zu haben. Nach mittlerweile drei Prozesstagen, in deren Verlauf eine enorme Masse an Zahlen, Daten, Aussagen und Schriftstücken analysiert wurde, ist ein Urteil in Sicht. Der vierte Prozesstag am Montag, 18. September, soll der letzte werden. Richter Armin Hardt hat Verteidiger Stefan Schatz und Staatsanwalt Arnold Schomer gestern gebeten, sich auf ihre Plädoyers vorzubereiten.

Der Angeklagte hat bisher alle Vorwürfe und Anklagepunkte bestritten und zurückgewiesen. Er habe niemals betrogen, hat der 51-Jährige mehrfach erklärt. Alle Summen, die er von Ingrid Kostka erhalten habe, seien entweder Darlehen oder Resultate ehrlicher Arbeit gewesen. Ingrid Kostka behauptet dagegen, der Angeklagte habe sein Honorar für die Verwaltung ihres Vermögens ohne ihr Wissen verdreifacht, Darlehen nicht zurückgezahlt und 1,5 Millionen Euro in den Fonds einer Münchner Bank investiert, ohne sie zu fragen (der TV berichtete).

Gestern vernahm Richter Hardt sowohl die Ehefrau des Angeklagten, die auf ihr Recht zur Verweigerung der Aussage verzichtete, und einen Mitarbeiter der Sparkasse, der von seiner Schweigepflicht entbunden worden war. "Der strittige Fonds bei der Münchner Bank ist Frau Kostka genau erklärt worden", sagte die Ehefrau. "Sie hat auch Fragen dazu gestellt." Die Stiftungsgründerin hatte das in ihren beiden Aussagen am ersten und zweiten Verhandlungstag bestritten.

Das Gericht will noch einen weiteren Zeugen hören, bevor die Schlussvorträge anstehen: Der damalige angestellte Geschäftsführer der Gesellschaft, die der Angeklagte zur Verwaltung des Kostka-Vermögens gegründet hat, soll am 18. September aussagen - wenn er auffindbar ist. Seine letzte bekannte Adresse stammt aus dem Jahr 2013.

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