Kürenzer Initiative besteht auf Umgehung

TRIER. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat den Streit zwischen der Bürgerinitiative "Lebenswertes Kürenz" und der Stadt Trier nicht beendet. "Wir wollen die Umgehung", sagt Johannes Verbeek im Namen der Initiative. Das Baudezernat will die Situation lösen, indem es Domänen- und Avelsbacher Straße in ein Lärmsanierungskonzept einbezieht.

Das Kernproblem ist nicht kompliziert. Der Stadtteil Kürenz leidet unter hohem Verkehrsaufkommen. Lärm- und Abgasbelastungen werden mit der fortschreitenden Umwandlung des Petrisbergs in ein attraktives Wohnquartier und in einen Firmensitz mit hohem Prestige stetig weiter wachsen. Deshalb fordert die Bürgerinitiative "Lebenswertes Kürenz" eine Lösung. Mit dem Angebot der Stadt Trier ist die Interessenvertretung vieler Kürenzer nicht zufrieden. Daran hat auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz nichts geändert.Belastung nicht ausreichend berücksichtigt

Die Stadt ist sich indes sicher, ihre Hausaufgaben gemacht zu haben. Zwar hat das OVG gerügt, dass die hohe Belastung durch das künftige Verkehrsaufkommen nicht ausreichend berücksichtigt worden sei (der TV berichtete mehrmals). Die Stadt musste hinnehmen, dass drei Bebauungspläne auf dem Petrisberg für unwirksam erklärt wurden. Doch Baudezernent Peter Dietze hat nach eigener Ansicht die Lage im Griff. "Die Stadt Trier wird die unwirksamen Bebauungspläne durch eine Lärmschutzsatzung heilen", teilt er mit. Konkret: "Lärmschutzfenster werden in den Bereichen bezuschusst, in denen die Grenzwerte überschritten werden." Der Stadtrat werde sich am 14. Oktober mit diesem Themenkomplex befassen. Damit wäre der mit der Unwirksamkeitserklärung einhergehende Genehmigungsstopp auf dem Petrisberg innerhalb weniger Wochen geregelt. Doch hier gehen die Meinungen weit auseinander. "Momentan besteht durch die Unwirksamkeitserklärung keine rechtliche Grundlage für jegliche Bebauung auf dem Petrisberg", sagt Johannes Verbeek im Namen der Bürgerinitiative. "Bauherren können dort praktisch machen, was sie wollen, und daraus können Regressansprüche resultieren. Doch es ist nicht unser Problem, dass die Stadt eine Bebauung auf dem Petrisberg zugelassen hat, obwohl keine Verkehrsentlastung zu erwarten ist."Initiative fordert neues Gutachten

Die von der Stadt geplante Lärmschutzsatzung ist nach Ansicht von Verbeek keine ausreichende Lösung. "Damit ist der Verkehr nicht aus der Avelsbacher Straße raus", sagt er. "Es ist äußerst fraglich, ob die Heilung der unwirksamen Bebauungspläne mit diesem Ansatz gelingt." Verbeek präsentiert die Forderungen der Bürgerinitiative: "Wir wollen weiterhin die Umgehung. Die Lärmbelastung in der Avelsbacher Straße muss von einem unabhängigen Sachverständigen gemessen und begutachtet werden." Denn ein solches Gutachten gebe es nur für den Bereich des Avelertals. "Dessen Ergebnisse können nicht einfach auf die Avelsbacher Straße umgelegt werden, denn die geographische Lage ist völlig anders." Eine Fortsetzung des Streits vor Gericht ist nicht ausgeschlossen. Jan Eitel, Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg (EGP), äußert sich mit Skepsis über eine Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung. "Die Bürgerinitiative müsste, wenn sie diesen Weg weiter gehen wollte, eine neue Klage anstrengen. Aber die Stadt geht genau den Weg, den das Oberverwaltungsgericht aufgezeigt hat." Die Bauarbeiten auf dem Petrisberg laufen indes weiter. Der durch das OVG-Urteil erwirkte Genehmigungsstopp wäre mit einer erfolgreichen Heilung der Bebauungspläne aufgehoben.

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