Kurz vor dem Prozess

TRIER. Ein Rechtsstreit kostet Geld - möglicherweise ein Problem für das Opfer einer Straftat, das ohne Schuld in finanzielle Not geraten ist und den Kampf um eine Entschädigung nur mit einem Anwalt führen kann. Der Trierer Rechtsanwalt Thomas Wolf spricht mit dem TV über Prozesskostenhilfe.

Ein Fall aus Kürenz zeigt, wie schnell der Alltag zur Katastrophe werden kann. Kinder hatten brennendes Papier auf einen Balkon geworfen. Durch die starke Rauchentwicklung wurde aus der Wohnung eine geschwärzte Ruine, viele Möbel waren nur noch Sperrmüll. Die zündelnden Kinder sind noch nicht strafmündig, ihren Eltern konnte laut Mitteilung des Polizeipräsidiums Trier "keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden”.Beispielhafte Hilfsaktion

Damit blieben die beiden in der Wohnung lebenden Chinesinnen Cuiping Pang und Shuqiong Yang auf den Brandschäden sitzen (der TV berichtete). Die Eltern der kleinen Feuerteufel entziehen sich bis heute der Verantwortung. Den beiden Studentinnen, die durch eine beispielhafte Hilfsaktion vor der Obdachlosigkeit bewahrt wurden, hätten zivilrechtlich auf Schadenersatz klagen müssen - ein möglicherweise langer und vor allem teurer Weg, für den das Geld fehlte. Denn wer eine Klage erheben oder sich gegen eine solche verteidigen will, muss für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Hinzu kommen Anwaltskosten. "Dennoch ist man in einer solchen Situation nicht völlig hilflos", sagt der Trierer Rechtsanwalt Thomas Wolf im Gespräch mit dem TV . "Die Prozesskostenhilfe will Parteien, die mit einem Rechtsstreit verbundene Kosten selbst nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen." Wolf erläutert: "Jeder, der einen Prozess führen muss und die Kosten nicht aufbringen kann, hat einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe." Aber: Wer diese Hilfe beantragt, muss nach Einschätzung des Gerichts "nicht nur geringe Aussichten haben, den Prozess zu gewinnen". Abstruse oder aussichtslos scheinende Klagen haben demnach keine Chance. Die Prozesskostenhilfe deckt die Gerichts- und Anwaltskosten entweder komplett ab oder ermöglicht eine Teilrückzahlung in höchstens 48 Monatsraten - je nach Einkommen und Vermögensstand. "Die Prozesskostenhilfe schließt jedoch nicht jedes Risiko aus", erklärt Rechtsanwalt Wolf. Denn wer Prozesskostenhilfe erhalten hat und seinen Prozess verliert, muss die Kosten der Gegenpartei tragen - aus eigener Tasche. Wer Prozesskostenhilfe erhalten will, muss den Konflikt, die Beweismittel und die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits ausführlich belegen. Ein Anwalt informiert über die Voraussetzungen.

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