Lärm um Schallschutz

Die Sitzung des Ortsbeirates Ehrang-Quint am Dienstagabend war mehr oder weniger für die Katz. Es ging um die von Anwohnern dringend geforderten Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnlinie Trier-Koblenz. Der Ortsbeirat vertagte eine Entscheidung aus gutem Grund.

 Hitzige Erklärungen, offene Fragen: Die Entscheidung über Lärmschutzmaßnahmen in Ehrang ist vorerst verschoben. TV-Foto: Gabriela Böhm

Hitzige Erklärungen, offene Fragen: Die Entscheidung über Lärmschutzmaßnahmen in Ehrang ist vorerst verschoben. TV-Foto: Gabriela Böhm

Ehrang. Mit nur sechs Ortsbeiratsmitgliedern und Ortsvorsteher Günther Merzkirch war das Gremium, das im Laufe des Jahres sehr häufig tagt, ungewöhnlich schwach besetzt. Ihm standen 17 Besucher gegenüber, die wegen des brisanten Themas gekommen waren — gemessen an der Zahl der Betroffenen, die entlang der Bahnlinie wohnen, eine verschwindend geringe Zahl. Insbesondere in der Diskussion um die sogenannten "Stinkezüge" ist die Frage des Lärmschutzes immer wieder aufgeworfen worden. Nun lag dem Ortsbeirat eine Vorlage der Stadt Trier vor, die die freiwillige Leistung des Bundes planerisch umsetzen soll. Am Dienstagabend drehte sich das Kernthema um die Frage, wie hoch die für 2009 geplanten Schallschutzwände zwischen dem Haltepunkt Ehrang-Ort und mit Unterbrechungen dem Quinter Tunnel sein sollen. Hier haben die Bürger und damit der Ortsbeirat und die Stadt Trier ein Vorschlagsrecht auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage und einer Ingenieurbüro-Empfehlung — was nicht bedeutet, dass die Wünsche der Bürger später genauso vom Eisenbahnbundesamt umgesetzt werden. Insbesondere die Bereiche Kapellen-, Franziskus- und Gartenstraße standen zur Debatte. Dabei kristallisierte sich schnell heraus, dass an diesem Abend keine Lösung gefunden werden würde. Von einem "Kommunikationsproblem" sprach höflich Stefan Leist vom Stadtplanungsamt mit Blick auf Rudolf Kahlenberg, der das schalltechnische Gutachten von der Firma Krebs & Kiefer vorstellte. Denn die Vorlagen der beiden waren unterschiedlicher Art: Sie bevorzugten jeweils unter städtebaulichen oder technischen Voraussetzungen unterschiedliche Höhen der Wände, die zwischen zwei und drei Meter ab Schienenoberkante hoch sein könnten. Die Stadtvorlage vermerkte hier Bedenken, Bürger könnten sich hinter den hohen Wänden, die die Sicht auf öffentliche Plätze hemmen würden, nicht sicher fühlen. Zudem kämen optische Aspekte und die wahrscheinliche Beschattung von Wohnhäusern hinzu — durch den Ort würde sich auf dem bereits fünf Meter hohen Bahndamm eine acht Meter hohe Wand ziehen. Anwohner Herbert Plunien stellte die angebliche Ausweisung der Kapellenstraße als Mischgebiet infrage, wonach sich die Höhe der zulässigen Beschallung bemisst. Die Verwaltung muss also diesen Punkt ebenfalls prüfen. Fragen über Fragen, die der Ortsbeirat an dem Abend nicht klären konnte und vertagte. Fragen zu den geplanten Schallschutzmaßnahmen beantwortet Waldemar Pigulla, DB Projektbau Köln, Telefon 0221/141-71278.

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