Mann gesteht Kindesmissbrauch: Drei Jahre Haft für 25-Jährigen

Trier/Bernkastel-Kues · Das Landgericht Trier hat einen Mann aus dem Raum Bernkastel-Kues zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der 25-Jährige hat gestanden, ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Alles gestanden hat der Angeklagte erst im zweiten Anlauf. Am ersten Verhandlungstag vor der Ersten Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier am 1. Oktober hatte er noch behauptet, er habe nicht gewusst, wie alt das Mädchen gewesen sei, mit dem er im November 2011 zwei Mal ungeschützt Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Zu Beginn der gestrigen Verhandlung gab er dann aber zu: "Ich wusste, dass sie damals 13 Jahre alt war." Dies wertete der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg zu seinen Ungunsten: "Das primäre Motiv des Angeklagten scheint die Frage zu sein: Wie komme ich mit einer möglichst geringen Strafe davon?" Da half es auch nichts, dass der Angeklagte sein letztes Wort nutzte, um sich bei dem Mädchen und seiner Mutter zu entschuldigen. Die Richter sahen es schließlich als erwiesen an, dass der 25-Jährige mit der Schulkameradin seines kleinen Bruders Geschlechtsverkehr gehabt haben soll. Für seine Tat muss der Mann aus dem Raum Bernkastel-Kues jetzt ins Gefängnis: Das Gericht ist dem Antrag des Staatsanwaltes gefolgt und hat den 25-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Diese Woche hat seine Verlobte das Kind eines anderen auf die Welt gebracht, er selbst hat aus einer früheren Beziehung ein leibliches Kind im Alter von fünf Jahren. Am 11. November 2011 war der Angeklagte mit dem gerade 13 Jahre alt gewordenen Mädchen nachts in Bitburg unterwegs. Später ist es dann in seinem Zimmer zu dem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Ende November soll er dann am hellichten Tag in einer Hütte ein zweites Mal den Verkehr vollzogen haben. Anfang Dezember des vergangenen Jahres war die Mutter des mutmaßlichen Opfers zur Polizei gegangen, nachdem sie in dem Slip ihrer Tochter eindeutige Spuren entdeckt hatte. Das Verhältnis zu dem Angeklagten und seiner Familie war schon zu diesem Zeitpunkt problematisch. Bereits mehrmals hatte die Mutter auch die Polizei eingeschaltet. Bei ihrer Aussage am ersten Prozesstag hatte das Mädchen gesagt, dass ihr das, was geschehen ist, nicht unangenehm gewesen sei und dass es ihr gut gehe. "Aber kann sie das denn beurteilen?", gab der Richter nach der Urteilsverkündung zu bedenken. Vergeblich hatte Verteidiger Heinz Neuhaus in seinem Plädoyer an das Gericht appelliert, die Möglichkeit eines minderschweren Falles in Betracht zu ziehen. Der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg stellte klar: "Wir haben es hier mit einer Straftat zu tun. Ein solches Urteil hat auch durchaus eine generalpräventive Wirkung, das zeigen soll: Wer so was macht, kommt ins Gefängnis." Der Forderung von Staatsanwalt Stéphane Parent, wegen Fluchtgefahr einen Haftbefehl zu erlassen, kam das Gericht nicht nach.

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