Mehr Wohnhäuser statt Gewerbe

Trier-Biewer · Auf der Ortsbeiratssitzung in Biewer wird deutlich: Viele Einwohner sind verärgert über in der Vergangenheit abgelehnte Bauanträge und über Unklarheiten im Bebauungsplan. Stefan Leis vom Stadtplanungsamt Trier präsentiert einen Plan, der mehr Klarheit schaffen soll.

Trier-Biewer. In seiner Stellungnahme zum Flächennutzungsplan hat sich der Ortsbeirat Biewer vor kurzem deutlich für ein größeres neues Baugebiet ausgesprochen (der TV berichtete). Kein neues Baugebiet, jedoch mehr Klarheit in der Bebauungssituation im Stadtteil soll die Überarbeitung eines bestehenden Bebauungsplans bringen.
Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Biewer-Nord" besteht seit 1972 und wurde seitdem nicht überarbeitet. Der Plan weist das Gebiet als Mischgebiet aus, also als ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe. Dieses wurde jedoch nicht realisiert, wie die Realität zeigt: Seit Inkrafttreten des Plans wurden viele Wohngebäude genehmigt, Gewerbeansiedlungen gab es allerdings nicht.
Stefan Leist, Abteilungsleiter im Stadtplanungsamt, schlägt deshalb vor, den alten Bebauungsplan unter dem neuen Namen "Henneystraße Nordost" so zu überarbeiten, dass im größten Teil des bisherigen Mischgebiets künftig Wohngebiet ausgewiesen wird. Denn in der veralteten Version des Plans müssten reine Wohnungsbauanträge abgelehnt werden.
Zur Berücksichtigung der betrieblichen Interessen der Firma Kirsch sowie eines Maschinenbaubetriebs soll ein kleiner Teil weiter als Gewerbe- sowie Mischgebiet bestehen bleiben.
Der Vorschlag zur Planänderung stieß bei vielen Anliegern und Bauinteressierten auf Unverständnis. Leis betonte jedoch, dass es zunächst nicht um Einzelinteressen gehe, sondern lediglich um einen Aufstellungsbeschluss. Nach der Annahme des Vorschlags durch den Ortsbeirat bei einer Enthaltung kann über diese nun im Stadtrat abgestimmt werden. Ortsvorsteher Andreas Kratz betont jedoch abschließend, dass sie den Prozess "konstruktiv kritisch begleiten werden".
Anlieger und Einwohner sollen nach dem Stadtratsbeschluss über diesen rechtlichen Bereich in den entscheidenden Ausgestaltungsprozess miteinbezogen werden und ihre Bedenken äußern können. sebi

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