Missbrauch im Visier der Ermittler

Trier · Der Missbrauch mehrerer Jugendlicher durch einen Bruder der Trierer Benediktinerabtei St. Matthias könnte für den Geistlichen doch noch ein juristisches Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft Trier kündigte an, die Fälle genau zu prüfen.

 Basilika St. Matthias in Trier.

Basilika St. Matthias in Trier.

Foto: Friedemann Vetter

Die geschichtsträchtige Benediktinerabtei im Trierer Süden wird wohl noch in dieser Woche Besuch von der Kriminalpolizei bekommen. Dann wird sich Abt Ignatius Maaß etwas detaillierter zu den Vorfällen äußern müssen, die der Klostervorsteher am Sonntag im Gottesdienst erstmals öffentlich angesprochen hat: In den 70er und 80er Jahren soll sich ein damals als Vikar in der Pfarrei St. Matthias eingesetzter Bruder an mindestens drei Jugendlichen vergangen haben.

Geistlicher hat sich zu seiner Schuld bekannt

"Für mich und die übrigen Brüder ist das bedrückend und beschämend", sagte der Abt.Nach seinen Angaben hat der heute 78-jährige Geistliche die von den Opfern vor einem Jahr gemeldeten Übergriffe eingeräumt und sich zu seiner Schuld bekannt. Auf strafrechtliche Konsequenzen der bereits verjährten Taten werde die Abtei auf Wunsch der Opfer verzichten, sagte Abt Ignatius unserer Zeitung.

Eine Äußerung, die bei der Trierer Staatsanwaltschaft für einige Verwunderung gesorgt haben dürfte. Denn dort waren die Missbrauchsvorwürfe nach Angaben von Vize-Chef Ingo Hromada bis gestern gar nicht bekannt. Erfährt die Staatsanwaltschaft aber von solchen Vorwürfen, muss sie sich schon von Amts wegen darum kümmern. Und genau das machen die Ermittler jetzt auch.

Ehemaliger Vikar und langjähriger Religionslehrer

"Wir wollen wissen, welche Kinder oder Jugendlichen von den Übergriffen betroffen waren und wie lange diese zurückliegen", sagte Hromada auf Anfrage unserer Zeitung. Erst danach könne gesagt werden, ob mögliche Straftaten auch verjährt seien.Liegt der letzte sexuelle Übergriff des ehemaligen Vikars und langjährigen Religionslehrers tatsächlich mehr als 20 Jahre zurück, ist die Verjährungsfrist wohl tatsächlich abgelaufen.

Generell gilt: Je schwerer die Straftat, desto länger die Verjährungsfrist. Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, etwa der Beischlaf mit unter 14-Jährigen, verjährt erst nach 20 Jahren, wobei die Frist erst mit vollendetem 18. Lebensjahr des Opfers beginnt. Fälle von weniger schwerem Missbrauch verjähren deutlich rascher. Wie der Fall des Benediktinerbruders zu bewerten ist, wird wohl erst nach den Befragungen durch die Polizei klar sein.

Bislang ist von drei minderjährigen Opfern die Rede; Abt Ignatius hat allerdings mögliche weitere Opfer darum gebeten, sich zu melden. Die Abtei hat dem ins Zwielicht geratenen Bruder die Priestertätigkeit untersagt, "in der Seelsorge mit jungen Menschen war er ohnehin nicht mehr tätig", sagt der Abt.

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