Mit Füßen getretenes Verbot

TRIER. (red) Eigentlich lässt ihr Name an Klarheit nichts zu wünschen übrig: Die Fußgängerzone in der Trierer Innenstadt ist Passanten vorbehalten, Fahrräder und Lieferverkehr werden nur zu bestimmten Zeiten geduldet. Darauf weist die Polizei Trier hin, die allein im Oktober 201 Radfahrer verwarnte, die in der Einkaufsmeile unterwegs waren.

Was wäre ein Einkaufsbummel in der Trierer Fußgängerzone doch so schön, wenn die Einkaufsmeile nach Ablauf der morgendlichen Lieferzeit auch den Fußgängern überlassen wäre. Statt dessen sind dort auch außerhalb dieser Zeit immer wieder Lieferfahrzeuge zu finden. Auch Fahrradfahrer halten sich häufig nicht an das Durchfahrtsverbot. Immer wieder melden sich verärgerte Fußgänger deswegen bei der Polizei. In den vergangenen Wochen führte die Polizei daraufhin verstärkte Verkehrskontrollen in der Trierer Fußgängerzone durch. Ergebnis: Allein im Monat Oktober wurden 201 Fahrradfahrer verwarnt, die verbotenerweise die Trierer Einkaufsmeile befuhren. Nicht immer sehen die Fahrradfahrer ihr Fehlverhalten ein. Häufig kommt es zu unschönen Diskussionen. Sogar Beleidigungen mussten sich die Beamten schon anhören.Nur mit Schrittgeschwindigkeit

Die Fußgängerzone darf von Fahrradfahrern generell von 21 bis 9 Uhr befahren werden. Darüber hinaus ist der Lieferverkehr von 19 bis 11 Uhr erlaubt. Zum Lieferverkehr gehört grundsätzlich nur der Warentransport zu und von Geschäften im gesperrten Bereich oder der gewerbsmäßige Warentransport an Adressen in der Fußgängerzone. Geschäftsbesuche oder Fahrten zu anderen Adressen in der Fußgängerzone gehören nicht zum Lieferverkehr. Außerhalb der genannten Zeiten ist das Befahren der Fußgängerzone grundsätzlich nicht gestattet. Wer den Fußgängerbereich trotzdem befährt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 bis 25 Euro rechnen. Ist das Befahren der Fußgängerzone erlaubt, darf dort ebenso wie in verkehrsberuhigten Bereichen - so genannten Spielstraßen - nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Fußgänger dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Bei den Verkehrskontrollen stellten die Beamten fest, dass zahlreiche der überprüften Fahrräder nicht verkehrssicher waren. Die Polizei weist darauf hin, dass Klingel, Bremsen, Beleuchtung und Rückstrahler vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Zudem empfiehlt die Polizei das Tragen von Fahrradhelmen. Zwar gibt es derzeit in Deutschland noch keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer. Die Helme können jedoch vor schweren Kopfverletzungen schützen, die oftmals Folge von Fahrradunfällen sind.Wie ist Ihre Meinung zum Thema? Schreiben Sie uns. Ihre Zuschrift sollte maximal 30 Zeilen à 30 Anschläge lang sein und bis heute, 14 Uhr, vorliegen. Fax: 7199439; E-Mail: echo@volksfreund.de

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