Motiv: "Negative" Eifersucht

TRIER. Das Eingeständnis der Schuld hat die Höchststrafe verhindert: Der Angeklagte gestand ein, seine Frau mehrere Male körperlich verletzt und Anfang Juli dieses Jahres sogar vergewaltigt zu haben. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht sprachen von einem "besonders schweren Fall mit Einschränkung".

Wegen Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung musste sich ein 52-jähriger Mann aus einem kleinen Ort an der Mosel zwischen Trier und Bernkastel-Kues vor dem Landgericht Trier verantworten. Die Erste Große Strafkammer verhandelte die Strafsache dieses Angeklagten, dem vorgeworfen wird, seine Ehefrau nicht nur in mehreren Fällen körperlich verletzt, sondern außerdem vergewaltigt zu haben.Vom eigenen Mann übel zugerichtet

So soll er im Februar vergangenen Jahres nach einer Faschingsveranstaltung seine Ehefrau aus Eifersucht geschlagen und getreten haben. Ein Arzt stellte im Nachhinein eine Reihe von Prellungen am Kopf, im Gesicht, am Hals und im Brustbereich der Frau fest. Im Sommer 2002 soll ihr der Angeklagte bei einem weiteren Streit ein Büschel Haare ausgerissen haben. Anfang Juli dieses Jahres zwang der Noch-Ehemann seine Frau, die mittlerweile eine neue Partnerschaft eingegangen war, schließlich gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr. Zuvor hatte er sie auf den Rücken geschlagen, sie mit mehreren Messern bedroht und ihr die Kleidung aufgeschnitten. Vor der Ersten Großen Strafkammer bekannte sich der 52-Jährige schuldig im Sinne der Anklage. Dass er sich nach der Untersuchungshaft zu diesem "uneingeschränkten Geständnis" durchgerungen hatte, verhinderte eine Höchststrafe. Dennoch waren sich Staatsanwalt und Gericht einig, dass hier ein "besonders schwerer Fall von Vergewaltigung" vorliegt. Mildernde Umstände ließen sie nur deshalb gelten, da sich der Angeklagte einsichtig zeigte. Dadurch wurde seine Frau davor bewahrt, das Geschehene als Zeugin nochmals zu durchleiden, und auch seinem elfjährigen Sohn wurde die Aussage gegen den eigenen Vater erspart. Der Angeklagte sei "nicht einschlägig, sondern geringfügig vorbestraft". Dass der Mann aus Eifersucht geprügelt habe, glaubte der Staatsanwalt, nannte als Motiv für die Vergewaltigung außerdem eine "negative" Eifersucht. Als "angemessen und erforderlich" bezeichnete der Staatsanwalt den Antrag auf eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Die Anwältin des Opfers, das als Nebenklägerin auftrat, betonte, dass eine Eheschließung ein "Vertrauens- und kein Gewaltverhältnis" bedeute und unterstützte den Antrag des Staatsanwalts. Die Verteidigung bat um eine milde Strafe.Unzufriedenheit gipfelt in Gewaltausbrüchen

Das Gericht begründete sein Urteil, indem es die Lebenssituation des Angeklagten berücksichtigte. Dieser hatte sein Einzelhandelsgeschäft Anfang/Mitte der Neunziger Jahre aufgeben müssen, wurde als Speditionsfahrer tätig und sah sich in der vergangenen Zeit gezwungen, auf Flohmärkten und durch Gelegenheitsarbeiten Geld zu verdienen. Seiner Unzufriedenheit und Frustration folgten Eifersucht und Ehekrise. Das Ganze gipfelte in gewalttätigen Übergriffen gegenüber seiner Frau und letztlich in jenem "dramatischen Zwischenfall" im Juli 2003. Die erste Große Strafkammer des Trierer Landgerichts verurteilte den Angeklagten wegen Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung gemäß des Antrags der Staatsanwaltschaft zu drei Jahren und sechs Monaten.

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