Neue Broschüren

TRIER. (red) Ausführliche Informationen über das Betreuungsrecht und die Patientenverfügung bieten zwei neue Broschüren des Bundesjustizministeriums, die im Bürgeramt und in der städtischen Betreuungsbehörde, Bollwerkstraße 6, bereit liegen.

Dem Sinn und Zweck des Betreuungsgesetzes, den Voraussetzungen, Aufgaben und Rechten der Betreuer sowie dem Schutz in persönlichen Angelegenheiten widmen sich mehrere Kapitel im ersten Heft. Es enthält darüber hinaus Informationen zur Vorsorgevollmacht und erstmals ein Antragsformular zum Herausnehmen. Die Broschüre "Patientenverfügung" klärt die Frage, wie Betroffene bestimmen können, was medizinisch unternommen werden soll, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können. Eine große Rolle spielt die Erläuterung formaler Aspekte und von Textbausteinen. "Das Heft ist auch deswegen interessant, weil die Patientenverfügung durch ein BGH-Urteil gestärkt worden ist", erklärt Regina Mertesdorf, Leiterin der städtischen Betreuungsbehörde. "Außerdem lässt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gerade einen Referentenentwurf erarbeiten, um die Patientenverfügung im Betreuungsrecht zu verankern." In einer dritten Publikation des rheinland-pfälzischen Justizministeriums werden die drei Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung gesammelt vorgestellt. Informationen können bei der Betreuungsbehörde (Telefon: 0651/718-1547 oder 718-2542) eingeholt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort