Neue Dokumente

TRIER. (red) Bundesweit werden zum 1. Oktober neue EU-einheitliche Fahrzeugdokumente eingeführt. Damit sind umfangreiche Veränderungen und enorme Umstellungsarbeiten bei den Zulassungsbehörden verbunden.

Der Fahrzeugschein erhält künftig die Bezeichnung "Zulassungsbescheinigung Teil I", der Fahrzeugbrief "Zulassungsbescheinigung Teil II". Die Zulassungsdokumente werden inhaltlich völlig neu gestaltet. Für jedes ab Oktober neu zuzulassende Fahrzeug werden diese neuen Bescheinigungen durch die Zulassungsbehörden ausgestellt. Für ältere Fahrzeuge behalten die bisherigen Dokumente solange ihre Gültigkeit, bis eine Änderung aus anderem Anlass (zum Beispiel Halterwechsel) bei den Zulassungsbehörden beantragt wird. Eine Umtauschpflicht ohne sonstigen Änderungsnachlass gibt es nicht. Für die Mitarbeiter der Zulassungsstelle stehen intensive Schulungen in der Anwendung der neuen Programme und der Auslegung der rechtlichen Vorschriften an. Daher ist in den nächsten Wochen in der KFZ-Zulassungsstelle in Trier in der Thyrsusstraße und in den Außenstellen in Hermeskeil und Saarburg eine vorübergehende Einschränkung der Öffnungszeiten unvermeidbar. Um diese dennoch so kundenfreundlich wie möglich zu halten, werden die KFZ-Zulassungsstelle und die Außenstellen vom 23. August bis 27. September dienstags geschlossen bleiben. Im Übrigen bleiben die bisherigen Öffnungszeiten (in Trier: montags, mittwochs und donnerstags von 7 Uhr bis 18.30 Uhr, freitags 7 Uhr bis 13 Uhr, in Hermeskeil und Saarburg: montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr) bestehen. Mit der Einführung der neuen Zulassungsdokumente, die Fahrzeugschein und -brief ersetzen, wird sich die Bearbeitungszeit zumindest in den ersten Monaten verlängern, mit längeren Wartezeiten ist daher zu rechnen.

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