Notdienst der Anwälte

TRIER. (red) Neun Anwälte aus dem Landesgerichtsbezirk Trier haben in Zusammenarbeit mit der "Vereinigung Rheinland-Pfälzischer Strafverteidiger e.V." einen Notdienst für Strafsachen eingerichtet.

Der Notdienst ist täglich 24 Stunden über die Rufnummer 0180/50004467 erreichbar (12 Cent pro Minute). Qualifizierte, anwaltliche Hilfe ist so auch außerhalb üblicher Bürozeiten möglich. Angeboten wird der Notdienst von Rechtsanwälten der Region, die sich unter anderem auf Strafrecht spezialisiert haben. Der Notdienst kann angewählt werden, wenn Staatsanwaltschaft oder Polizei strafrechtlich ermitteln - zum Beispiel bei Festnahmen, Hausdurchsuchungen oder Vernehmungen. Denn bereits im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte Anspruch auf einen Verteidiger. Kann er keinen benennen, fragt jedoch einen nach, sind die Ermittlungsbehörden verpflichtet, auf den Notdienst hinzuweisen. Bei ihrer Vorstellung stieß die Initiative bei den Ermittlungsbehörden auf positive Resonanz. Seit Juni ist der Notdienst in der Region aktiv. In einer Infoveranstaltung stellte der Vorsitzende der "Vereinigung Rheinland Pfälzischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.", Rechtsanwalt Jürgen Möthrath, den Notdienst und seine Funktionsweise interessierten Rechtsanwälten vor. Auskunft: Rechtsanwältin Martha Schwiering, Obere Kordel 15, Wittlich, Telefon: 0160/93864019, Rechtsanwalt Alexander Schumitz, Petrusstr. 23, Trier, Telefon 0651/145530.

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