Obdachlosen-Prozess in Trier: 32-Jähriger soll fast zehn Jahre ins Gefängnis (UPDATE)

Trier · Neun Jahre und acht Monate Gefängnis für den Hauptangeklagten, fünf Jahre und sechs Monate für den Mitangeklagten: Diese Strafen wegen Totschlags beziehungsweise Beihilfe hält die Staatsanwaltschaft Trier für angemessen. Im Landgerichtsprozess um den Tod einer Obdachlosen in Trier spricht ein Verteidiger hingegen von „reinen Mutmaßungen“. Das Urteil wird am Mittwoch, 17. Februar, gesprochen.

Die Polizei findet einen 32-jährigen und einen 43-jährigen Mann schlafend neben einer toten 43-Jährigen. Die Szenerie am 9. Juni 2015 in einem leer stehenden Haus an der Zurmaiener Straße in Trier gibt Rätsel auf. Der Prozess brachte neue Erkenntnisse. Doch inwiefern reicht das für eine Verurteilung?

Die Angeklagten: Die beiden Männer und die Frau verband ihre polnische Staatsangehörigkeit, Obdachlosigkeit und Alkoholabhängigkeit. Der 32-jährige Hauptangeklagte gestand im Prozessverlauf, das Opfer - seine damalige Freundin - im Streit um einen angeblich gestohlenen Schlüssel geschüttelt und geschlagen zu haben (der TV berichtete am 22. Januar). Ihren Tod will er allerdings zunächst nicht mitbekommen haben. Der Mitangeklagte schwieg vor Gericht, bis er am Montag die Gelegenheit des sogenannten letzten Wortes nutzt: "Es tut mir leid, dass es dazu gekommen ist."

Die Staatsanwaltschaft: Laut Staatsanwalt Wolfgang Barrot soll der 32-jährige Angeklagte den Tod seiner Freundin durch heftige Schläge gegen den Kopf billigend in Kauf genommen haben. Sein 43-jähriger Kompagnon wiederum habe den folgenschweren Streit überhaupt erst ausgelöst und bei dem Angriff bewusst die Nähe zum Geschehen gesucht, um den Schläger psychisch zu unterstützen.
Barrot sieht bei beiden Angeklagten weder verminderte Schuldfähigkeit noch einen minder schweren Fall. Bei beiden geht es zusätzlich auch um Fälle von Diebstahl und Hausfriedensbruch. Der Staatsanwalt fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten für den Jüngeren sowie fünf Jahre und sechs Monate für den Älteren.

Die Verteidigerin: Die Alkoholwerte bei Festnahme der Männer lassen sich - allerdings mit diversen Unwägbarkeiten - theoretisch hochrechnen auf etwa 5 Promille zur Tatzeit. Martha Schwiering, Verteidigerin des 32-Jährigen, geht daher von verminderter Schuldfähigkeit ihres Mandanten aus. Sie plädiert für ein "mildes Urteil" und die Einweisung in eine Entzugsklinik.

Der Verteidiger: Bernward Wittschier, Verteidiger des 43-Jährigen, bezeichnet die vom Staatsanwalt skizzierten Abläufe als "reine Mutmaßungen". Die Blutspuren der Frau könnten auch vor oder nach der Tat an die Kleidung seines Mandanten gekommen sein. Um seine mögliche Anwesenheit als Beihilfe zu werten, hätte es eine Absprache zwischen den beiden Männern geben müssen. Selbst einen Fall unterlassener Hilfeleistung sieht Wittschier nicht, da sein Mandant alkoholbedingt nicht in der Lage dazu gewesen sei und in der Beziehung seines Kompagnons mit dem Opfer Gewalt an der Tagesordnung gewesen sei. In jedem Fall sei sein Mandant nur zu einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr zu verurteilen.

Die Urteilsverkündung ist für Mittwoch, 17. Februar, um 14 Uhr geplant.EXTRA Der Gutachter

Sachverständiger Dr. Ingo Baltes skizzierte zwei mögliche Szenarien. Nach seiner Auffassung könnten beide Angeklagten zur Tatzeit entweder eine leichte oder eine mittelschwere Alkoholvergiftung gehabt haben. Nur Letztere habe eine erhebliche Einschränkung des Steuerungsvermögens zur Folge und sei damit die Voraussetzung für eine verminderte Schuldfähigkeit die sich wiederum bei der Urteilsfindung strafmildernd auswirken kann. Durch die starke Gewöhnung an Alkohol seien beide Angeklagten trotz hoher Promillewerte noch denk- und handlungsfähig. Der Gutachter empfiehlt eine Therapie.
Bei dem 32-Jährigen sieht Baltes ein hohes Risiko, wieder gewalttägig zu werden. Voraussetzungen zum Verhängen einer Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Freiheitsstrafe seien erfüllt. Staatsanwalt Wolfgang Barrot sagte hingegen, die formalen Voraussetzungen dafür lägen in diesem Fall nicht vor.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort