Oberverwaltungsgericht erlaubt NPD-Aufmarsch ohne Fackeln

Trier/Koblenz · Ein für heute Abend geplanter Fackelzug der NPD - am Tag des Gedenkens an den 9. November 1938 - sei eine Provokation, die das sittliche Empfinden der Menschen in Trier erheblich beeinträchtige – mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier einen Eilantrag der NPD abgelehnt. Ohne Fackeln und Fahnen dürfen sich die Rechtsextremen dennoch vor der Porta Nigra versammeln, entschied anschließend das Oberverwaltungsgericht.

Die Rechtsextremen wollten am Mittwochabend mit 20 Mann vor der Porta Nigra demonstrieren, doch die Stadt Trier hatte verfügt, dass diese Versammlung auf den morgigen Donnerstag verlegt werden müsse. Die NPD konnte sich mit ihrem Widerspruch, die Demo habe nur am 9. November Sinn, vor dem Verwaltungsgericht nicht durchsetzen.

Dagegen legte die NPD Beschwerde ein. Doch das Oberverwaltungsgericht gab laut Informationen des Trierischen Volksfreunds der Beschwerde statt.

Die komplette Mitteilung des Verwaltungsgerichts im Originalwortlaut:
Die von der NPD für dem 9. November um 18.30 Uhr an der Porta Nigra und um 19.00 Uhr vor der Commerzbank in der Simeonstraße angemeldete Versammlung zum Thema "Gegen die Herrschaft des Kapitals-Wir sind das Volk", an der 20 Personen teilnehmen sollen, darf erst am morgigen Tage durchgeführt werden.
Die Stadt Trier hat mit für sofort vollziehbar erklärtem Bescheid vom 08. November 2011 die zeitliche Verlegung der für den 09. November 2011 angemeldeten Versammlung auf den 10. November 2011 verfügt. Zur Begründung ist ausgeführt, die Durchführung einer Versammlung durch Personen aus dem Umfeld der NPD am Tag des Gedenkens an den 09. November 1938 habe Provokationswirkung und stelle sich als Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. Gegen die Verfügung hat die NPD Widerspruch eingelegt und gleichzeitig einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Trier gestellt, mit dem geltend gemacht wurde, mit der Versammlung solle an den Mauerfall am 09. November 1989 erinnert werden, weshalb die Durchführung der Versammlung auch nur an diesem Tage Sinn mache.
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier den Eilantrag der NPD abgelehnt. Zur Begründung führen die Richter aus, von der geplanten Veranstaltung gingen Provokationen aus, die das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger der Stadt erheblich beeinträchtigten. Die Veranstaltung sei unter Einsatz von Fackeln für den Abend geplant, worin eine stark provozierende Wirkung im Hinblick auf die Geschehnisse am 09. November 1938 zu sehen sei. Zudem sei die Stunde der Veranstaltung so gewählt, dass sie parallel zur offiziellen Gedenkfeier der Stadt stattfinden solle. Auch das Motto der Veranstaltung - soweit es eine Kapitalismuskritik beinhalte - lasse sich nicht, wie von der Antragstellerin angeführt, ohne weiteres mit dem Mauerfall und damit mit einem anderen geschichtsträchtigen Ereignis in Verbindung bringen, sodass auch hierdurch die provozierende Wirkung der geplanten Versammlung nicht zu entfallen vermöge. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

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