Ohne Glimmstängel in die Ferne reisen

Seit dem 15. Februar gilt in Rheinland-Pfalz das Nichtraucherschutzgesetz. Auch Schulen als öffentliche Gebäude unterliegen spätestens seit diesem Datum einem absoluten Rauchverbot. Wird sich daran gehalten?

Trier. (rl) Schon vor dem 15. Februar hatten viele Schulen des Landes ein eigenes Rauchverbot. Mit dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes ist nun auch der letzte Hoffnungsfunke der Raucher erloschen. Einige Trierer Schulen geben an, schon seit längerem komplett rauchfrei zu sein. Oberstudienrat Ludwig Weyand vom Max-Planck-Gymnasium in Trier: "Bei uns gibt bes keinerlei Probleme mit aufsässigen Rauchern."Eindeutige Gesetzeslage bei Schulveranstaltungen

Das Bildungsministerium betont, dass es keine Ausnahmen für das Rauchverbot gebe. Dennoch scheinen nicht nur volljährige Schüler, sondern auch die Lehrer ein Schlupfloch gefunden zu haben: Da es ihnen gestattet ist, das Gelände in Pausen und Freistunden zu verlassen, zünden sie sich vor der Schule eine Kippe an. Die Schulleitung kann in diesem Fall nicht eingreifen.Anders sieht es bei Schulveranstaltungen aus, hier ist die Gesetzeslage eindeutig. Es herrscht absolutes Rauchverbot für Schüler und Lehrpersonen. Doch wie sieht die Situation auf Klassenfahrten aus? Der nikotinabhängige Lehrer wird sich nach an einen anstrengenden Tag mit der Klasse nach einer beruhigenden Zigarette sehnen. Diese soll ihm laut Gesetz nicht erlaubt sein. Ein paar Lehrer sollen schon damit gedroht haben, wegen des Verbots keine Klassenfahrten mehr zu leiten. Hinzu kommt, dass es nahezu unmöglich sein wird, die Schüler rund um die Uhr zu kontrollieren. Ein Pressesprecher der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) sieht die derzeitige Lage unproblematisch: "Bisher ist uns nichts Auffälliges über diesen speziellen Sachverhalt gemeldet worden." Der TV bleibt am Thema dran.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort