Ohne den Staat gewettet

Im Internet kann nach Belieben gewettet werden - auf Formel 1-Rennen, Fußballspiele oder Cricketpartien. Schwer verständlich ist daher, dass es in Deutschland verboten ist, Sportwetten in Wettbüros zu vermitteln, die nicht staatlich lizenziert sind. Grund dafür ist das Glücksspielmonopol des Staates. Auch in Trier kämpfen private Wettanbieter mit den gerichtlichen Entscheidungen.

Trier. Ein Wettcenter für Wetten aller Art wollte Erkan Taze in der Trierer Saarstraße eröffnen. Alles war bereits vorbereitet und geplant, die Auflagen, keine Live-Wetten anzubieten, keine Werbung zu machen und keine Minderjährigen spielen zu lassen, erfüllt. Die Rechtslage auf dem Glücksspielsektor aber erwischte ihn aus heiterem Himmel. Von einem Tag auf den anderen war das Konzept dahin, Sportwetten anzubieten.

Mittlerweile hat Taze sein Wettbüro eröffnet - allerdings darf er ausschließlich Pferdewetten anbieten. "Das ist völlig legal und erlaubt. Der Betreiber des Wettbüros in der Saarstraße hat die Lizenz erhalten, Pferdewetten anzubieten", erklärt Miriam Lange, Pressesprecherin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Dafür musste er sein Gewerbe anmelden, eine Buchmacherlizenz vorweisen und einen Eintrag im Kathaster vorlegen, wo er die Pferdewetten anbietet.

"Ich biete hier nur Pferdewetten an - keine Sportwetten", betont Erkan Taze. Denn das Anbieten von Sportwetten ist derzeit illegal. Nun soll sein großes und helles Wettbüro zumindest zu einer Sportsbar umfunktioniert werden. Dabei hegt er die Hoffnung, dass sich die gesetzliche Situation zugunsten der privaten Anbieter künftig wieder ändert und das Glücksspielmonopol des Staates aufgeweicht wird. Zwar prangt an der Vorderfront seines Wettbüros noch der Name eines großen privaten Wettanbieters, doch der wird nun entfernt.

Wetten - was ist erlaubt?

Die Rechtslage in puncto Sportwetten befindet sich derzeit in einem Schwebezustand. Sportwetten darf momentan nur der Staat anbieten. Das Land Rheinland-Pfalz bietet über die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH Sportwetten an.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) hatte in seinem Beschluss am 9. Juli 2009 den zuständigen Behörden erlaubt, private Sportwetten zu verbieten.

In einem Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht Trier am 9. September das Urteil des OVG in Koblenz. Damit ist das private Vermitteln und Anbieten von Sportwetten in Trier vorerst untersagt. Gegen die Eilverfahren klagen derzeit zwei Wettanbieter vor Gericht.

Gegensatz: Das Verwaltungsgericht in Mainz hingegen stellte in seinem Urteil vom 4. September 2009 das Wettspielmonopol des Landes als rechtlich verfassungswidrig fest. Nach derzeitigem Stand ist es dem Staat vorbehalten, Wetten anzubieten, um die Spielsucht somit einzudämmen.

Sportwetten im Internet sind in Rheinland-Pfalz und in Deutschland zwar verboten, doch prominente Wettanbieter von Sportwetten wie bet and win oder digibet.com dürfen ihre Wetten über in EU-Mitgliedsstaaten zertifizierte Buchmacher mit Firmensitzen in Gibraltar, Österreich oder Malta vermitteln. So darf man auch im Internet in Deutschland an Sportwetten teilnehmen. Untersagt ist diesen privaten Wettanbietern aber die Vermittlung ihrer Wetten in Wettbüros. Paradoxe Welt: Im Internet darf auf Fußballspiele, Tennis, Biathlon gewettet werden - nur in keinem Wettbüro.

Hintergrund:
Durch die Gesetzesänderung soll gewährleistet sein, dass Sportwetten nur durch staatlich kontrollierte Annahmebüros vermittelt werden dürfen. Dadurch sei das staatliche Sportwettenmonopol geeignet, die Wettsucht zu bekämpfen. Damit sei die Einschränkung des Grundrechts der Berufsfreiheit zulässig.

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