Optimismus auf beiden Seiten

Nach der Verhandlung der Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz gegen den Hochemoselübergang sind beide Seiten optimistisch. Der Ausgang des Verfahrens scheint also völlig offen zu sein.

Koblenz. Auch wenn noch nicht klar ist, wie das Ergebnis der gestern zu Ende gegangenen, zweitägigen Verhandlung gegen den Hochmoselübergang aussieht, eins scheint sicher zu sein: Die umstrittene Straße wird die Gerichte noch weiter beschäftigen.Gestern ging es vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz um Fragen des Artenschutzes und um Fragen rund um das von der Trasse berührte FFH-Gebiet "Mesenberg und Ackerflur bei Wittlich", in dem sich das geschützte Gras Dicke Trespe befindet.Prof. Dr. Bernhard Stüer, der Anwalt des Landes, das mit zwölf Redeberechtigten angereist war, sagte nach der wiederum gut besuchten Verhandlung: "Ich habe ein eher gutes Gefühl. Ich hatte den Eindruck, wir haben zu den fraglichen Punkten gut aufgeklärt. Im Planfeststellungsbeschluss wurden keine größeren Fehler festgestellt." Doch auch Peter Dyx, Anwalt der Umweltschützer, zeigte sich optimistisch: "Wir sind in die Offensive gegangen. Im Gegensatz zum Vortag ist es heute recht gut für uns gelaufen." Sieben Beweisanträge und fünf Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof hat der Umweltverband am heutigen Tag eingereicht.Laut OVG-Sprecher Manfred Stamm wird der Senat über diese Anträge und Vorlagen in den nächsten Wochen entscheiden. Er rechnet damit, dass in der ersten Dezemberhälfte klar ist, wie es weiter geht und nennt drei Möglichkeiten: 1.) Das Gericht könnte im Dezember bereits zu einem Urteil kommen. 2.) Das Gericht kommt den Beweisanträgen nach und gibt noch einmal ein Gutachten in Auftrag. 3.) Das Gericht entscheidet sich, die Vorlagefragen des Bunds an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg weiterzugeben. Auf der Grundlage der Luxemburger Entscheidungen würde dann das OVG sein Urteil zur Bund-Klage fällen.Für den Fall einer Niederlage haben die beiden streitenden Parteien jeweils angekündigt, eine Revision, so sie denn zugelassen wird, zumindest zu erwägen. Der Bund hat bereits mehrfach gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Bundesstraße 50 neu geklagt. Diesmal richtete sich die Klage gegen den Abschnitt von Platten bis Longkamp. Die B 50 neu verbindet das Wittlicher Autobahnkreuz mit Longkamp. Über die Mosel soll die Straße mit Hilfe des 1700 Meter langen Hochmoselübergangs bei Zeltingen-Rachtig führen.

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