Ordnungsamt Trier auf frischer Tat ertappt - Aber: Die dürfen das

Trier · Mitarbeiter des Ordnungsamts verwarnen Falschparker. Doch was geschieht, wenn die Überwacher im Dienst selbst falsch parken? Ein TV-Leser hat sie erwischt.

 Dürfen die das? Ja, die dürfen das: Ordnungsamt, Polizei und Feuerwehr dürfen zur Ausübung ihres Dienstes im Halteverbot parken. Foto: Nils Amberg

Dürfen die das? Ja, die dürfen das: Ordnungsamt, Polizei und Feuerwehr dürfen zur Ausübung ihres Dienstes im Halteverbot parken. Foto: Nils Amberg

Foto: (h_st )

Nanu, da stimmt doch was nicht! Das dachte sich TV-Leser Nils Amberg, als er in der Karl-Marx-Straße unterwegs war. Da stand ein Dienstwagen des Ordnungsamts - mitten im eingeschränkten Halteverbot.

Die Situation Falschparken ist eines der zentralen Probleme in der Trier er Innenstadt (der TV berichtete am 22. Juli). Die Kontrolle des "ruhenden Verkehrs", so der Amtsjargon, ist die Aufgabe des Verkehrsüberwachungsdienstes, der zum Ordnungsamt gehört. Von den 18 Mitarbeitern, die durch die Trierer Straßen gehen und die Einhaltung der Regeln kontrollieren, sind aktuell sieben krank oder im Urlaub.
Auf dem Foto, das TV-Leser Amberg gemacht und der Redaktion zur Verfügung gestellt hat, ist klar zu erkennen, dass der Dienstwagen des Ordnungsamts in einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot steht. Das heißt: Wer dort länger als drei Minuten hält oder sein Fahrzeug sogar dort abstellt und für längere Zeit verlässt, riskiert ein Bußgeld zwischen 15 und 35 Euro.

Die Recherche Der TV legt das Foto des im Parkverbot stehenden Dienstwagens der Stadtverwaltung vor und fragt: Dürfen die das? Ralf Frühauf vom Presseamt antwortete: Ja, sie dürfen.

Die Antwort "Die Mitarbeiter des Verkehrsüberwachungsdienstes dürfen im Rahmen ihres Dienstes bei der Nutzung der Dienstfahrzeuge im erforderlichen und angemessenen Umfang von Sonderrechten Gebrauch machen", sagt Frühauf. Diese Sonderrechte regle Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung, in dem aufgelistet wird, unter welchen Umständen Fahrzeuge der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, der Rettungsdienste und anderer öffentlicher Dienste von bestimmten Vorschriften befreit sind. Parken in Verbotszonen gehört dazu.
Frühauf ergänzt: "Das Sonderrecht tritt auch dann in Kraft, wenn reguläre Parkplätze nicht zur Verfügung stehen oder belegt sind und Überwachungsmaßnahmen vor Ort unerlässlich sind." Denn es wäre laut Darstellung des Pressesprechers kontraproduktiv, wenn die Einsatzkräfte im Ernstfall erst aufwendig auf Parkplatzsuche gehen und ihr Fahrzeug dann weiter entfernt abstellen würden, um anschließend zu Fuß zum Ort des Geschehens zurückzulaufen.
Das Sonderrecht sei aber keine Generalerlaubnis. "Alle Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung sind angewiesen, Dienstfahrzeuge im Fall eines Einsatzes möglichst so abzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gar gefährdet werden."

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