Parksünder statt Pfiffikus

TRIER. Der Verleger Rainer Breuer ist am Montag vom Amtsgericht Trier zu einer Geldbuße von zehn Euro verurteilt worden, weil er sich mit einer Dame eine Parkfläche geteilt hatte, ohne einen Parkschein zu ziehen. Die Stadt Trier hatte deshalb gegen Breuer geklagt.

Vor dem Saal 74 im Trierer Amtsgericht herrscht an diesemgewöhnlichen Montag ein ungewöhnlicher Auftrieb. Kamerateams vonSat 1 und SWR Rheinland-Pfalz sowie Reporter von Radio SWR undHitradio RPR 1 umschwirren den Mann, der im Mittelpunkt steht:Rainer Breuer. Auch auf dessen Anwalt Stephan Wonnebauer richtensich die Schweinwerfer und Mikrofone. Im Gerichtssaal haben sichrund 30 Kiebitze eingefunden, die sich für den Fallinteressieren. Es geht um ein scheinbar normales Bußgeldverfahren, wie es sie hier zu Lande täglich millionenfach gibt. Aber dieser Fall ist anders. Bei der Suche nach einem Parkplatz in der Innenstadt hat Rainer Breuer im Juni des vergangenen Jahres eine pfiffige Idee: Er teilt sich an der Rindertanzstraße eine Parkfläche mit einer Dame, ohne dass eines der beiden Fahrzeuge die Markierungslinien überschreitet. Die Frau bezahlt den Parkschein, Breuer wähnt sich auf der sicheren Seite. Doch als er zu seinem Auto zurück kehrt, klebt ein Knöllchen an der Windschutzscheibe. Weil sich der 47-Jährige keiner Schuld bewusst ist, verweigert er die Zahlung. Seine Devise lautet: Eine Parkfläche, ein Parkschein, egal wie viele Autos. Deshalb klagt die Stadt gegen ihn, und so kommt es zur Hauptverhandlung.

Richter Wolf-Dietrich Strick lässt sich äußerlich nicht anmerken, ob ihn der Rummel beeindruckt. Doch statt der von ihm angekündigten zehn Minuten dauert die Verhandlung fast eine Stunde. Obwohl er Sympathie für den Angeklagten erkennen lässt, bleibt der Richter in der Sache hart und verurteilt ihn: "Für mich", sagt er nach der Beweisaufnahme zu Breuer und schaut ihn an, "sind sie kein Pfiffikus, sondern ein Parksünder". Strick stellt klar, dass er zwar Respekt vor der Rechtsauffassung Breuers habe, jedoch einen anderen Standpunkt vertrete. "An dem Parkplatz befand sich ein Schild, das eindeutig das Gebot aussprach, einen Parkschein zu ziehen. Das gilt pro Fahrzeug, nicht pro Parkfläche." Ausdrücklich weist der Richter darauf hin, dass Breuer die Möglichkeit offensteht, gegen das Urteil Rechtsbeschwerde einzulegen.

Nach der Verhandlung wird der Pfiffikus, der keiner sein durfte, wieder von den Journalisten umlagert. Er trägt sein Schicksal mit Fassung. "Die Chancen standen 50:50. Ein anderer Richter hätte vielleicht anders entschieden", sagt Breuer. Ob er Beschwerde einlege, hänge vom Aufwand und von den Kosten ab. Anwalt Stephan Wonnebauer weiß, "dass eine Rechtsbeschwerde an hohe Hürden geknüpft ist. Aber ich gehe davon aus, dass wir uns den Spaß machen werden".

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