Politische Klimmzüge

Zum Artikel "Drohend ragt der Hang empor" (TV vom 14. April):

Der Hangrutsch in Freudenburg, eine Studie für politische Klimmzüge des CDU-Landratskandidaten Schartz. Die Verbandsgemeinde hat gewusst, dass der Hang rutscht - und zwar am 12. März 1997 von einem Amtsleiter schriftlich vermerkt. In Kenntnis dessen jedoch schreibt Verbandsbürgermeister Schartz am 11. August 1997 an die betroffene Familie Braunshausen: "Es besteht seitens der Ortsgemeinde und unsererseits kein Zweifel daran, dass die Baugrundstücke im Baugebiet Eiderberg für eine Bebauung geeignet sind." Nun kommt der erste Klimmzug des Herrn Schartz, indem er hinzufügt: "mit ordnungsgemäß ausgeschachteter Baugrube". VG-Amtsleiter Wagner hat im März 1997 nicht vermerkt, dass nicht ordnungsgemäß ausgeschachtet worden sei. Was veranlasst Herrn Schartz, wiederholt der betroffenen Familie zu unterstellen, es sei nicht ordnungsgemäß ausgeschachtet worden? Er selbst gibt die Antwort: "Befragungen von Personen, die am Bau und den Ausschachtungsarbeiten beteiligt gewesen waren." Gibt es dazu Aktennotize? Schriftwechsel? Dieser "Expertenbefragung" sollte nachgegangen werden. Im Juli 1999 riet anlässlich eines Krisengesprächs Kreisdirektor Böckel nach der Niederlage vor dem Landgericht von einer Berufungsverhandlung ab. Zweiter Klimmzug des Herrn Schartz: Obwohl selbst anwesend, bestreitet er, dass anlässlich des Krisengesprächs so etwas gesagt worden sei. Er verweist auf den Haftpflichtversicherer, der in einem Schreiben vom 29. Juni 1999 geraten haben soll, in die Berufung zu gehen. Interessant dürfte sein, auf was sich der Haftpflichtversicherer stützt. Etwa auf ein Schriftstück des Herrn Schartz mit dessen Einschätzung als Jurist, um selbst möglichst glimpflich davon zu kommen? Es sollte auch nicht der dritte Klimmzug des Herrn Schartz verschwiegen werden. Er wollte nach der verlorenen zweiten Instanz zum Bundesgerichtshof gehen und die Schadensregulierung auf Kosten der Familie um Jahre hinauszögern. Hoffte er auf finanzielle Probleme der Familie? Es wird zu prüfen sein, inwiefern in diesem Fall nicht die Organhaftung, sondern eine Personalhaftung vorliegt, und Herr Schartz wegen der von ihm gemachten falschen Äußerungen und verursachten Kosten zur Rechenschaft gezogen werden muss. Edwin Klein, Saarburg

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