Prozess wegen Vergewaltigung: 51-jähriger Trierer muss vier Jahre ins Gefängnis

Trier · Zu vier Jahren Haft hat das Landgericht einen 51-Jährigen Trierer verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann seine damalige Ehefrau 2008 zwei Mal mit einer Schusswaffe zum Geschlechtsverkehr gezwungen hat.

"Ich habe diese Taten nicht begangen. Ich habe diese Frau weder bedroht nicht vergewaltigt. Niemals!" Dieses Schlusswort ist das einzige, das der Angeklagte während der vier Prozesstage sagt. Doch die dritte Große Strafkammer des Landgerichts schenkt der Beteuerung des 51-Jährigen, der von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat, keinen Glauben.

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Armin Hardt spricht ihn der zweimaligen schweren Vergewaltigung schuldig und verhängt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Verurteilte reagiert konsterniert und mit Kopfschütteln; seine Lebensgefährtin verlässt während der Urteilsbegründung weinend den Saal.

Auch der letzte Verhandlungstag hat es in sich. Verteidiger Bernward Wittschier bemüht eingangs alle Register, um die Glaubwürdigkeit der als Nebenklägerin auftretenden, aber nicht anwesenden Ex-Ehefrau zu erschüttern. Ein halbes Dutzend über die 18 bereits gehörten Zeugen hinaus wollte er laden lassen und auch ein neues aussagepsychologisches Gutachten erstellen lassen. Als die Kammer nach längerer Beratung ablehnt, denkt der Verteidiger laut über einen Befangenheitsantrag nach, den er aber nach einer Sitzungsunterbrechung doch nicht stellt.

Vorwürfe vehement bestritten

In ihrem 30-minütigen Plädoyer fordert Staatsanwältin Anne Wildfang sechs Jahre und neun Monate Haft für den Angeklagten, der zuvor in einer vom Anwalt verlesenen Stellungnahme die Vorwürfe vehement bestritten, aber auch eingeräumt hat, dass er seine damalige Frau lange schlecht behandelt habe - "Aber das ist 20 Jahre her."

Wittschier plädiert 100 Minuten, bezichtigt die Ex-Gattin, konsequent und strategisch durchdacht die Unwahrheit zu sagen: "Die lügt uns frech ins Gesicht", um den Angeklagten, der sich nach der Scheidung aus dem gemeinsamen Schrotthändler-Milieu gelöst hat, aus Eifersucht ins Gefängnis zu bringen.

Die Tatvorwürfe hat die heute 49-Jährige erst Jahre später erhoben; das Verfahren hat aber - von Amts wegen - die Staatsanwaltschaft angestrengt. Der Verteidiger fordert Freispruch.

Es steht Aussage gegen Aussage. Die Strafkammer glaubt den Schilderungen der Ex-Ehefrau. Sie sei 2008 zwei Mal im gemeinsamen Haus in einer Hochwaldgemeinde zum Sex gezwungen worden, wobei der Angeklagte einmal mit einer Pistole auf sie zielte und ihr diese beim zweiten Mal Wochen später an die Schläfe drückte. Auch wenn ungeklärt blieb, ob die Waffe echt oder ungefährlich war: Der Angeklagte hatte früher nachweislich mit Waffen zu tun.

Die Kammer erkennt auf minderschweren Fall der schweren Vergewaltigung und hält dem Angeklagten zugute, dass es sich um Beziehungstaten in einer laufenden Ehe gehandelt habe und das Opfer nicht unter Tatfolgen leide. Der von der Staatsanwältin beantragte Haftbefehl wird nicht erlassen. Hardt: "Wir sehen keine Fluchtgefahr."

Verteidiger Wittschier lässt zunächst offen, ob er und sein Mandant in Revision gehen.

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