Staatsanwalt: 32-Jähriger hat Opfer in Trier "mit bloßen Händen erschlagen"

Trier · Mit einer „Vielzahl von Schlägen und Tritten auf Kopf und Körper“ soll ein 32-jähriger Mann eine 43-jährige Frau im Juni in Trier getötet haben. Mitangeklagt ist ein 43-Jähriger wegen Beihilfe zum Totschlag. Am ersten Verhandlungstag am Landgericht deutet alles auf einen langen Indizienprozess hin, da es keine Augenzeugen gibt und die Angeklagten schweigen.

Dienstagmittag, Erste Schwurgerichtskammer am Landgericht Trier. Justizbeamte führen die beiden Angeklagten in Handschellen und roten Trainingsanzügen der Justizvollzugsanstalt in den Gerichtssaal. Beide Männer sind ebenso wie das getötete Opfer polnische Staatsangehörige, alle drei waren obdachlos. Mit Hilfe einer Dolmetscherin machen die Angeklagten Angaben zu ihrer Person. Marcin C. (32) ist ledig, kinderlos und ohne erlernten Beruf. Roman S. (43) ist ledig, zweifacher Vater und gelernter Handwerker.

Staatsanwalt Wolfgang Barrot verliest die Anklageschrift. Demnach lebten die Angeklagten und ihr späteres Opfer zunächst im Gebäude der stillgelegten Kabinenbahn am Trierer Moselufer. Von dort vertrieben, hätten sie sich in einem leerstehenden Haus in der Zurmaiener Straße (B49) in Trier-Nord gemeinsam eingerichtet.

In der Nacht zum 9. Juni sei das Trio in Streit geraten, wobei die Ursache unbekannt ist. C. habe die Frau "mit einer Vielzahl von Schlägen und Tritten" traktiert und dabei ihren Tod "zumindest billigend in Kauf genommen", führt Barrot aus. Als die Frau bereits am Boden lag, habe er auf sie eingetreten und ihr dabei mehrere Rippen gebrochen.
S. soll zwar selbst nicht zugeschlagen haben. Er soll jedoch bei dem Angriff bewusst die Nähe des mutmaßlichen Haupttäters gesucht, das heißt, sich zum Beispiel ebenfalls vor der Frau aufgebaut haben. Dadurch habe er die Abwehrmöglichkeiten des Opfers geschwächt, da es sich zwei Gegnern gegenübergesehen habe. "S. bestärkte C. in dem Beschluss weiterzuschlagen und erhöhte dessen Sicherheit", heißt es in der Anklageschrift. Auch S. habe mit den tödlichen Folgen für die Frau rechnen müssen. Das Opfer erlitt vielfältige Verletzungen wie Hirnblutungen und starb vermutlich an Organversagen.

Bei der Entdeckung des Verbrechens half Kommissar Zufall: Ein Anwohner hatte die Polizei darauf aufmerksam gemacht, dass Obdachlose das Haus illegal bewohnten. Als die Beamten am Morgen des 9. Juni dem Hinweis nachgingen, fanden sie die Angeklagten schlafend direkt neben der Leiche der 43-Jährigen.

Beobachtet hat die Tat nach derzeitigem Stand niemand. Die Anklage stützt sich daher in erster Linie auf die intensive Spurensicherung. Rechtsmediziner sprechen allgemein von "stumpfer Gewalteinwirkung". Eine Waffe soll dabei nicht zum Einsatz gekommen sein. Barrot sagt im Gespräch mit dem TV: "Wir gehen davon aus, dass der Täter die Frau mit bloßen Händen erschlagen und ihren Kopf dabei auch gegen die Wand geschlagen hat." Beide Männer und die Frau seien zur Tatzeit wohl stark alkoholisiert gewesen.

Vor Gericht signalisieren die Angeklagten, keine Angaben zu Lebenslauf oder Tatvorwürfen zu machen. In weiteren Anklagepunkten geht es um Fälle von Einbruch, Diebstahl und Beleidigung. Die bisher auf sieben Tage angesetzte Verhandlung wird am 22. Dezember fortgesetzt.
EXTRA Rechtslage

Totschlag ist im Paragraf 212 Strafgesetzbuch geregelt:"1. Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. 2. In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen."Beihilfe ist im Paragraf 27 Strafgesetzbuch geregelt:"1. Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. 2. Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach Paragraf 49 Absatz 1 zu mildern." Im Fall von Beihilfe zum Totschlag verringert sich das Mindeststrafmaß von fünf Jahren auf zwei Jahre.

zt.

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