Radeln in der City

Die nicht eindeutige Kennzeichnung von Geh- und Radwegen in der City beschäftigt heute auf Antrag der Grünen den Trierer Stadtrat.

Trier. (woc) Bisher beharrt die Stadtverwaltung darauf, dass das Radeln auf den roten Wegen verboten ist, die ehemals Radwege waren, an denen mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (STVO) 1989 jedoch entsprechende Verkehrsschilder abmontiert wurden. Die Einfärbung der Wege blieb - genauso wie die Radler, die zum Beispiel in der Weberbach auf dem roten Streifen zwischen Gehweg und Straße zuhauf unterwegs sind. Im Oktober hatte die Polizei gegen eine Radlerin, die dort unterwegs war, ein Verwarnungsgeld verhängt. Die Frau verweigerte allerdings die Zahlung, die Polizei stellte das Verfahren ein. "Das Geh- und Radwegenetz ist leider nicht eindeutig", teilte Polizeisprecherin Monika Peters mit.Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) "begrüßt" die Entscheidung der Polizei. "Stadt und Ordnungshüter haben sich in ihrer Rechtsauffassung offenkundig geirrt", heißt es in einer Mitteilung. Bei den schilderlosen, roten Wegen handele es sich laut STVO um "andere Radwege", auf denen das Radeln erlaubt sei. Um Rechtsunsicherheit zu beseitigen, schlägt der ADFC vor, diese Wege durch Piktogramme deutlich zu kennzeichnen.Im TV hatte das Rathaus Mitte Oktober dagegen behauptet, dass "andere Radwege" von Gehwegen und Straßen baulich getrennt sein müssten. In ihrer Anfrage an die Stadtverwaltung, die in der heutigen Ratssitzung beantwortet werden soll, bezweifeln die Grünen das. Weiter fordern sie, die Trierer Fußgängerzone von abends bis zum frühen Morgen für den Fahrradverkehr zu öffnen. Auch auf dem Nikolaus-Koch-Platz und entlang der Treviris-Passage soll nach Ansicht der Grünen das Radfahren erlaubt werden. Zurzeit sei die "Querung der City von Nord nach Süd für Radfahrer nur unter Missachtung der bestehenden Straßenverkehrsordnung oder unter großen Umwegen und Gefahren möglich".

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