Rechtsaußen verliert wieder

TRIER. Neue Niederlage für Safet Babic: Der NPD-Aktivist, Mitglied im Parlament der Studierenden der Universität Trier, prozessiert seit Monaten gegen den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Im November verlor er die erste Runde vor dem Verwaltungsgericht Trier, jetzt folgte sein zweiter Fehlschlag vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz.

"In der zweiten Runde werden wir auf formelle Fehler hinweisen", hatte Safet Babic gesagt, als das Verwaltungsgericht Trier seinen Argumenten vor drei Monaten nicht folgen wollte (der TV berichtete). Das hat offenbar nicht funktioniert. Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz lehnte seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den AStA ab. Babic wollte dem Gremium gerichtlich untersagen lassen, politische Erklärungen abzugeben und Tätigkeiten zu unterstützen oder zu fördern, die keinen studien- und hoch-schulbezogenen Inhalt haben. Was steckt dahinter? Bestimmte Dinge waren Babic ein Dorn im Auge. Beispiele: das Referat für politische Bildung und Antirassismus, das Referat für Frauen und Lesben und das Referat ausländischer Studierender. Diese Bestandteile des AStA lassen seiner Ansicht nach "auf allgemeinpolitische Aktivitäten schließen". Deshalb wollte Babic Aktionen dieser Art gerichtlich verbieten lassen. Aber er kam damit auch in der zweiten Instanz nicht durch. "Nicht jeder Streit innerhalb der Studierendenschaft über die Sinnhaftigkeit bestimmter Aktivitäten soll zum Gegenstand eines Verwaltungsrechtsstreits gemacht werden", betonte das OVG. Die Studierendenschaft müsse sich zwar auf die Wahrnehmung studentischer Interessen beschränken, stellten die Richter klar. Dabei dürfe allerdings kein "zu kleinlicher Maßstab" angelegt werden. Das Oberverwaltungsgericht ließ eine Hintertür offen. In einem Klageverfahren könnten die Aktivitäten der Trierer Studierendenschaft einzeln überprüft werden. Beispielsweise die Unterstützung des Trierer Schwulen- und Lesbenzentrums müsse nach Ansicht der Richter noch geklärt werden. Ob Babic davon Gebrauch machen will, ist derzeit noch unklar. Er war bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass es mit der Praxis, politische Mehrheitsentscheidungen juristisch klären zu lassen, nicht einverstanden ist", sagt Martin Lücker, Sprecher des AStA. Dieses Urteil ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zur Neufassung des Hochschulgesetzes in Rheinland-Pfalz. Das neue Gesetz hat der Studierendenschaft die Möglichkeit eingeräumt, ihre Institutionen für pluralistische Diskussionen auch zu allgemeinen gesellschaftlichen Fragen zu öffnen.

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