Reverenz an die Geschichte

Jetzt ist es amtlich: Der gesamte historische Ortskern von Pfalzel ist Denkmalzone, steht somit unter besonderem Schutz. Welche Auswirkungen diese Maßnahme etwa für Hauseigentümer hat, erläuterte Denkmalamtsleiterin Dr. Angelika Meyer im Gespräch mit dem TV.

Pfalzel. Die meisten Pfalzeler wussten es ja immer schon, dass ihr Ort etwas ganz Besonderes ist. Und doch stößt die jüngste Maßnahme des städtischen Denkmalamtes nicht unbedingt nur auf laute Zustimmung.

"Wenn wir künftig beim Umgraben einen alten Stein finden, müssen wir warten bis es dunkel ist. Dann schaffen wir ihn in die Mosel und tun so, als wäre nichts gewesen." Dieser scherzhafte Kommentar eines Einheimischen zur Ausweisung des historischen Ortskerns als Denkmalzone überspitzt die Befürchtungen vor allem zahlreicher Grundstückseigentümer. Doch Amtsleiterin Meyer betont, dass sich für die Bürger relativ wenig ändert und es bislang in den seltensten Fällen zu Problemen zwischen dem Denkmalamt und Eigentümern gekommen sei: "Wir haben eigentlich immer einvernehmliche Lösungen und Kompromisse mit Denkmalbesitzern finden können."

Bei der Ausweisung der Denkmalzone sei es vor allem darum gegangen, die "historische Ausstrahlung des Ortes und seine damit verbundene Attraktivität für die Pfalzeler selber sowie für Touristen zu erhalten".

Ältestes bewohntes Steinhaus



Schließlich gebe es nur sehr wenige Orte, deren historische Spuren bis in römische Zeit hinein so gut erhalten sind, dass sich die Geschichte heute noch an Bauwerken ablesen und nachvollziehen lasse. Von den geschichtlichen Überresten können viele Bürger in Pfalzel "ein Liedchen" singen. Ob in Wohnzimmern oder Kellern, an Fenstern oder Gartenmäuerchen - es gibt zahlreiche Beispiele, wo das "alte Gemäuer" zum Alltagsleben gehört. Nicht zuletzt kommen jährlich viele Gäste in den Ort, um das älteste bewohnte Steinhaus Deutschlands zu besichtigen, das ebenso wie die Marienstiftskirche deutlich sichtbares römisches Mauerwerk aufweist. Gesetzlich möglich ist eine Unterschutzstellung seit 30 Jahren, informiert Angelika Meyer. Dass es für Pfalzel so lange dauerte, lag an der Vielzahl historischer Winkel im Stadtgebiet. Angesichts eines Bauvorhabens in der Münzstraße habe das Amt nun aber dringenden Handlungsbedarf gesehen. "Wir wurden von zahlreichen besorgten Bürgern angesprochen und brauchen die klare Rechtsgrundlage." Was bedeutet das nun konkret für Grundstückseigentümer? Dazu betont die Denkmalschützerin, dass grundsätzlich angestrebte Bauvorhaben rechtzeitig telefonisch oder schriftlich beim Denkmalamt gemeldet werden sollten.

Abschreibung und Bezuschussung möglich



Im persönlichen Gespräch würden Einzelheiten erörtert, vor Ort geklärt und Details eventuell den denkmalpflegerischen Vorstellungen angepasst. Unterschiedlich seien die Auffassungen schon mal, etwa wenn es um die Anzahl und Größe von Fenstern oder den Zuschnitt von Balkonen geht. Und wer vorhatte, sein Haus in Marineblau oder Erdbeerrot zu streichen, wird von seinen Vorstellungen Abstand nehmen müssen. Begründung: "Das Ortsbild soll in seiner Einheitlichkeit bestehen en bleiben." Die Frage nach steigenden Kosten entkräftet Amtsleiterin Meyer mit dem Hinweis auf Abschreibungs- und Zuschussmöglichkeiten. Ein Vorteil der Denkmalzone für Eigentümer sei nämlich, dass sie Renovierungen bei der Steuer abschreiben können. Zudem könnten Baumaßnahmen auch durch die Landesdenkmalpflege bezuschusst werden.

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