Schandfleck beschäftigt die Justiz

Einer der größten Schandflecken im Stadtbild beschäftigt nun die Justiz. Am 5. September will das Verwaltungsgericht Trier klären, ob der Investor seine Pläne für die Neubebauung des Trümmergrundstücks zwischen Neustraße und Viehmarkt realisieren darf.

 Darf auf einem Teil des Trümmergrundstücks am Viehmarkt ein sechsgeschossiger Neubau entstehen? Diese strittige Frage soll das Verwaltungsgericht beantworten. TV-Foto: Roland Morgen

Darf auf einem Teil des Trümmergrundstücks am Viehmarkt ein sechsgeschossiger Neubau entstehen? Diese strittige Frage soll das Verwaltungsgericht beantworten. TV-Foto: Roland Morgen

Trier. Geht es nach den Trierer Bauunternehmern Joachim Atzorn und Ralf Lieser, dann verschwinden die Ruinen auf dem Trümmergrundstück Neustraße 84 noch in diesem Jahr von der Bildfläche.

Verhandlung am 5. September

Sie haben das Grundstück gekauft und wollen mit ihrer Firma Trihaus dort einen Wohn- und Geschäftskomplex errichten (der TV berichtete). Nach den Plänen von Peter Stahl (Architektengruppe Planart) sollen die Baulücke zum Viehmarkt durch ein kombiniertes Wohn- und Geschäftshaus mit Penthouse geschlossen werden und zur Neustraße hin ein dreigeschossiges Gebäude mit Dachgeschoss entstehen.

Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani begrüßt zwar "grundsätzlich, dass am Viehmarkt endlich etwas passieren soll", sieht aber in dem Trihaus-Vorhaben "in dieser Form nicht den richtigen Lösungsansatz". Insbesondere die zum Viehmarkt hin sechsgeschossige Bebauung findet weder den Segen des Rathauses noch des Architektur- und Städtebaubeirates; Begründung: Der Entwurf wahre nicht die Maßstäblichkeit und entspreche nicht dem Einfügungsgebot. Deshalb hat die Stadt dem beantragten Bauvorentscheid nur eingeschränkt entsprochen.

"Wir dürfen nicht so bauen, wie wir wollen, deshalb müssen wir vor das Verwaltungsgericht ziehen", sagt Joachim Atzorn(50) auf TV-Anfrage.

Die Verhandlung findet am Mittwoch, 5. September, statt. Bei einem um 11.45 Uhr beginnenden Ortstermin will die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Trier klären, ob Bauausführung und -gestaltung durch den Paragrafen 34 des Baugesetzbuches, der ein Einfügen in die Umgebungsbebauung erfordert, gedeckt sind. Während sich das Rathaus im Vorfeld der Verhandlung bedeckt hält, äußert sich Atzorn tendenziell optimistisch: "Mit den bisherigen Urteilen des Verwaltungsgerichts waren wir meist zufrieden."

Zu der Frage, was mit der 74-jährigen vormaligen Hausbesitzerin geschehen soll, die das Trümmergrundstück immer noch und ohne Strom, Heizung und fließendes Wasser bewohnt, äußert sich Atzorn so: "Selbstverständlich werden wir die Dame gut versorgen und ein Ausweichquartier organisieren."

Bei grünem Licht: Abriss noch in diesem Jahr

Sollte das Gericht, wie von Atzorn und seinem Partner Lieser erhofft, "am 5. September Nägel mit Köpfen machen", soll der Abriss der seit den 70er Jahren verfallenden Bebauung auf dem Trümmergrundstück zwischen Neustraße und Viehmarkt noch in diesem Jahr erfolgen. Für die Neubebauung, die auf dem geschichtsträchtigen Terrain nahe dem römischen Forum auf weiteren Ausschachtungen und teilweise auf Stelzen entstehen soll, seien rund zwölf Monate eingeplant.

Und was ist, wenn das Verwaltungsgericht die Auffassung von Rathaus und Architektur- und Städtebaubeirat teilt? Atzorn: "Dann werden wir wohl vor das Oberverwaltungsgericht nach Koblenz ziehen."

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