Schelte fürs Gericht

Das Gutachten des Landeshauptarchivs Koblenz über den Status der Vereinigten Hospitien stellt in seinem Ergebnis und in vielen Formulierungen eine drastische Schelte für das Verwaltungsgericht Trier dar.

So heißt es etwa "Entgangen ist dem Verwaltungsgericht", "Die Komplexität ist nicht erkannt worden", oder "Das Gericht folgt hier in wissenschaftlich unzulässiger Weise der älteren Forschung". Auf den Punkt gebracht, bedeuten die Vorwürfe, dass sich Juristen als Laienhistoriker versucht haben, die elementare Regeln wissenschaftlicher Untersuchungen wie das Studieren von Primärquellen außer Acht gelassen haben. Wenn das tatsächlich so ist - und vieles spricht dafür - dann wäre das grob fahrlässig und anmaßend. In der Konsequenz wäre das Urteil eine Farce und müsste zweifellos vom OVG Koblenz korrigiert werden. f.giarra@volksfreund.de

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