Schwere Entscheidung

TRIER. Ungewollt schwanger – auch in der heutigen Zeit keine Seltenheit. Die Schwangerenkonfliktberatung Pro Familia in Trier berät Frauen und Paare, um Lösungen zu finden.

Seit eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches vor zehn Jahren ist der Abbruch einer Schwangerschaft demnach immer noch rechtswidrig. Aber die Ausnahmen wurden erweitert. Eine Konfliktberatung gilt seitdem als Pflicht vor einem Abbruch der Schwangerschaft. Die betroffenen Frauen stehen vor einer schwierigen Entscheidung. Unter Zeitdruck müssen sie über Leben und Tod eines ungeborenen Kindes entscheiden. Allein im Jahr 2004 gab es laut der Statistik des Statistischen Bundesamtes in Deutschland fast 129 650 Schwangerschaftsabbrüche. Vor zehn Jahren kam es zu einer Veränderung des Paragraphen 218/219 im deutschen Strafgesetzbuch. Eine Reform des Paragraphen war damals notwendig geworden, da nach der Wiedervereinigung 1990 in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Rechtslagen vorlagen. Weiterhin gilt eine Abtreibung als Straftat, doch einige Ausnahmen können einen Abbruch legalisieren. Beratungsregelung wurde geändert

Gibt es etwa medizinische oder kriminologische Anzeigen, die eine Schwangerschaft als ungünstig erscheinen lassen, so ist ein Abbruch nicht illegal. Auch die Beratungsregelung wurde geändert. Bis zur zwölften Woche kann eine Frau selber entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen möchte. Bei einer Entscheidung für den Abbruch muss jedoch vorab eine Schwangerschaftskonfliktberatung stattgefunden haben. Eine der Institutionen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten, ist "Pro familia". In einem gemeinsamen Gespräch mit einer ausgebildeten Beraterin erfahren betroffene Frauen alles rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch und zwar nicht nur aus medizinischer, sondern auch aus psychologischer Sicht. Die Aufgabe der Berater und Beraterinnen ist dabei zwiespältig, wie Claudia Heltemes, Leiterin der "Pro familia" Beratungsstelle Trier, erklärt: "Unsere Aufgabe ist es, schwangerschaft-ermutigend zu beraten, aber zugleich den Frauen die Entscheidung offen zu lassen. Wir möchten den Frauen helfen, ihre eigene Entscheidung zu finden und diese zu festigen". Im vergangenen Jahr nahmen 435 Frauen und Paare das Angebot der Beratungsstelle in Trier an. Der Verband "Pro familia" setzt sich schon lange für die Veränderung der gesetzlichen Regelung ein. "Der Schwangerschaftsabbruch sollte aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, das Beratungsangebot aber weiterhin erhalten bleiben", sagt Claudia Heltemes. Um dies zu erreichen sei es wichtig, die Bevölkerung aufzuklären, dass ein Schwangerschaftsabbruch immer noch als Straftat gilt und den rechtlichen Hintergrund bewusst zu machen. "Die gesetzliche Regelung wirkt sich in den Köpfen nicht mehr aus", erklärt Claudia Heltemes.

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