Schwerer Verdacht gegen Betreuer

Trier · Ein Berufsbetreuer soll ohne die nötige gerichtliche Genehmigung über Konten verfügt und Konten von betreuten Menschen nicht angegeben haben. Deshalb hat das Amtsgericht Trier ihn in bislang zehn von 90 Fällen entlassen. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Mann. Es ist nicht das erste Mal, dass der Beschuldigte im Visier der Ermittler steht.

Trier. Betreuer kümmern sich um Menschen, die nicht mehr allein für sich sorgen können - auch um deren finanzielle Angelegenheiten. Ein Berufsbetreuer soll in der Region nun über Konten seiner Mandanten verfügt haben, ohne eine Genehmigung dafür zu haben. Bis vor kurzem hatte sich der Verdächtigte um die Geschäfte von 90 Menschen gekümmert. "Weil der Verdacht einer strafbaren Handlung bestand, haben wir die Akten der Staatsanwaltschaft zur Prüfung gegeben", sagte Jörg Theis, Direktor des Amtsgerichts Trier, auf TV-Anfrage. Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht bestätigte, dass die Behörde derzeit in drei Fällen ermittle.
In einem Fall handele es sich um einen Betrag von "ein paar Hundert Euro", in zwei Fällen jeweils um Beträge im fünfstelligen Bereich. Das Büro des beschuldigten Betreuers sei durchsucht und die Akten sichergestellt worden, sagte Albrecht. "Möglicherweise kommen weitere Fälle hinzu", sagte der Oberstaatsanwalt. Die Ermittlungen stünden noch am Anfang.
Unabhängig von den strafrechtlichen Ermittlungen hat das Amtsgericht bereits gehandelt: Der Beschuldigte wurde in zehn Fällen "mangels Eignung entpflichtet", also entlassen. Die Gründe: Damit das Amtsgericht die Richtigkeit der Handlungen des Betreuers prüfen kann, müssen sogenannte Vermögensverzeichnisse anlegt werden. Theis teilte mit, dass der beschuldigte Betreuer in Einzelfällen Bankkonten nicht angegeben habe. Zudem soll er über Konten verfügt haben, ohne die notwendigen gerichtlichen Genehmigungen dazu eingeholt zu haben. Die zuständige Betreuungsbehörde, das Amtsgericht, hat laut seines Direktors in diesen zehn Fällen bereits jeweils einen neuen Betreuer bestellt. Allerdings habe der Beschuldigte die Möglichkeit, gegen diesen Schritt Beschwerde einzureichen. Alle weiteren 80 Betreuungsfälle werden Theis zufolge in kommender Zeit geprüft. Das bedeutet auch: Alle Betroffenen werden gehört.
Nach TV-Informationen ist es nicht das erste Mal, dass der Verdächtige im Visier der Ermittler steht. Thomas Albrecht bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass 2010 schon einmal eine Durchsuchung in den Geschäftsräumen des Beschuldigten stattgefunden habe. "Der bestehende Tatverdacht hat sich jedoch nicht bestätigt", sagte Albrecht. Das Verfahren sei damals deshalb eingestellt worden.Extra

Berufsbetreuer unterstützen und beraten volljährige Menschen, die nicht ohne fremde Hilfe zurechtkommen. Ihnen wird vom Gericht ein Betreuer zur Seite gestellt. Dieser unterstützt sie rechtlich oder handelt stellvertretend für sie, zum Beispiel durch Regelung der Finanzen, Vertretung gegenüber Behörden, Organisation von pflegerischen Diensten oder Einwilligung in ärztliche Behandlungen. Nach dem 1992 in Kraft getretenen Betreuungsrecht bleiben die Betreuten geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Wunsch und Wille der betreuten Menschen sind für Betreuer handlungsweisend, es sei denn, sie laufen dem Wohl der Betroffenen zuwider (Quelle: Berufsverband der Berufsbetreuer). Im Bezirk des Amtsgerichts Trier sind laut Jörg Theis rund 2000 Menschen auf Betreuung angewiesen. kat

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