Sex als Teil eines Drogendeals?

Trier · Haben zwei Insassen des Trierer Gefängnisses einen dritten zum Sex gezwungen? Oder geschah dies einvernehmlich als Teil eines Drogendeals? Um der Klärung dieser Fragen näherzukommen, hat die Große Jugendkammer des Trierer Landgerichts das mutmaßliche Opfer befragt.

Extra

"Sie haben das Recht zu schweigen!" Der bekannte Spruch aus dem amerikanischen Krimi gilt auch in Deutschland: Niemand darf zu einer Aussage gezwungen werden - vor allem, wenn er sich dadurch selbst belasten könnte. In einem Strafprozess gilt das allerdings zunächst für Beschuldigte. Im vorliegenden Prozess hat der Hauptangeklagte, dem sexuelle Nötigung vorgeworfen wird, bisher keine Erklärung zur Tat abgegeben. Ein Zeuge, wie im vorliegenden Fall der mutmaßlich Betroffene, ist verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen und dort wahrheitsgemäß und vollständig alles Wahrgenommene zu berichten. Vor Gericht muss auch ein Zeuge keine Aussage machen, wenn er sich dadurch selbst belasten würde oder wenn er mit dem Angeklagten verwandt, verschwägert oder verlobt ist. Angehörige bestimmter Berufe wie Seelsorger, Ärzte oder Journalisten haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. fgg

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